Artikel bei Ortsnamen

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Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 120 - 121

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Unsicherheit

In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle

Behandelter Zweifelfall:

Artikelgebrauch bei Eigennamen

Genannte Bezugsinstanzen: Neu, Uhland - Ludwig
Text

Ohne Artikel stehn zweitens auch die Ortsnamen, selbst oft, wenn Kloster, Schloß, Burg davorsteht: Burg Niedeck; die Maiandachten in Kloster Mariental. Nur eigentliche Zusammensetzungen mit Burg, welche die einzelne Burg, besonders die eines Geschlechtes bezeichnen, haben immer den Artikel: die Wartburg, die Boytzenburg; diese deshalb, weil hier Burg noch zu sehr als Gattungsbegriff empfunden wird, wie sonst von Ortsnamen nur etwa noch der Haag; daher im Haag. Unter den Ländernamen hat bekanntlich eine größere $Seite121$ Zahl den Artikel angenommen, z. B. die Champagne, Türkei, Wallachei, (Tschecho)slowakei, Schweiz, Krim. Oft stehn so auch die Zusammensetzungen mit Land, deren erster Bestandteil die voll ausgeprägte Form des entsprechenden Volksnamens ist, und zwar gewöhnlich in der Mehrzahl (im Hessenland neben in Hessenland, im Schwaben-, neben in Schwabenland bei Uhland, im Böhmerland neben in Böhmen), doch auch in der Einzahl (im Bayerland); der Grund für die Möglichkeit, den Artikel zu setzen, ist wohl, daß hier die Auslösung in das Land der Hessen noch sehr nahe liegt. Etwas anderes ist es, wenn Ländernamen Landschaften und Teile eines großen Ganzen bezeichnen, so Namen mit vorgesetztem oder angehängtem Mark, Zusammensetzungen mit Gau u. ä. Da steht durchaus der Artikel: im Breisgau, in der Mark Brandenburg, in der Neumark; es sei denn, daß sich der Name des jetzigen Landesteils mit dem eines alten Volkes oder früher selbständigen Landes deckt, so alle Landschaftsnamen auf -en und -ern: in Westfalen, in Vorpommern, aus jüngster Vergangenheit: in Nassau und trotz Zusammensetzung mit Land: Bischof von Ermeland, in Samland. Aber z. B. für den Ausdruck die Bevölkerung Rheinlands fehlt solche Erklärung und damit die Berechtigung. Dagegen bleibt der Artikel wieder weg, wenn ein Eigenschaftswort und ein Ländername zu Grund- und Bestimmungswort zusammenrücken, gleichviel ob sie ganz zusammengeschrieben werden oder nicht: in Kleinrußland, in Preußisch-Schlesien, in Polnisch-Oberschlesien; ebenso bei Unterbleiben der Biegung: in ganz Preußen, für halb Europa.


Zweifelsfall

Artikelgebrauch bei Eigennamen

Beispiel
Bezugsinstanz neu, Uhland - Ludwig
Bewertung

fehlt die Berechtigung, Frequenz/gewöhnlich, Frequenz/oft

Intertextueller Bezug