An die Adjektive auf -isch heftet sich der Fluch einer zweifachen übertriebenen Peinlichkeit. Die eine äußert sich darin, daß die zu sch zusammengeschrumpfte Silbe isch nicht ohne Apostroph angehängt wird, und zwar selbst nach auslautendem e des Substantivs, das nach der Regel von vokalisch anlautenden Endsilben verschlungen wird. Als ob man Goethisch, Fichtisch, Schillerisch, unterelbisch u. ä. und die bequemeren Formen wie Wagnersch, Breitingersch nicht verstünde und erst durch falsche Formen wie Fichte'isch, unterelbe'sche über ein Rätsel aufgeklärt werden müßte! Nur wenn es gilt, Ableitungen von ähnlichen Namen mit und ohne e zu Scheiden, steht für diese -isch oder deutlicher 'sch, für jene sch (ohne Apostroph!) zur Verfügung. Vgl. Schulzisch oder Schulz'sch von Schulz und Schulzesch von Schulze, ebenso das Reich'sche oder Reichische und das Reichesche Grundstück. Sonst ist -isch durchaus am Platze in altüberlieferten Bildungen, namentlich in Ableitungen von Namen auf Zischlaut und von Ortsnamen sowie bei prädikativem Gebrauch; dagegen ist bloßes sch (ohne ') üblich bei Namen mit unbetonter letzter Silbe. Vgl.: Vossische Zeitung, Vergilisch, Horazisch, Leibnizisch. Der Ausdruck ist echt Goethisch. — rheinisch, Berlinisch, $Seite 10$ aber: ein Lenausches Gedicht, Vegasche Logarithmen. Die andere Art übertriebener Gewissenhaftigkeit hat die Unsitte gezeitigt, nicht von einer Graf, sondern Gräflich Salmschen Brauerei, nicht von einer Fürst, sondern Fürstlich Rohanschen Jägerei zu reden, als ob jene von einer fürstlichen, diese von einer gräflichen unterschieden werden sollte. Daß auch der Titel ins Eigenschaftswort kommt, ist nämlich nur nötig, wenn dieses statt eines landesherrlichen Titels mitsamt dem durch von angefügten Orts- oder Landesnamen eintreten soll: Herzoglich Anhaltischer Oberförster, Königlich Preußische Regierung.
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