Das Gesetz der Übereinstimmung (Kongruenz). § 228

Aus Zweidat
Wechseln zu: Navigation, Suche

Hinweis: Dieses Kapitel ist derzeit noch in Bearbeitung. Die angezeigten Informationen könnten daher fehlerhaft oder unvollständig sein.

Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 222 - 222

Nur für eingeloggte User:

Unsicherheit

In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle

Behandelter Zweifelfall:

Zweifelsfall Importplatzhalter

Genannte Bezugsinstanzen:
Text

Der Formenreichtum aller abwandelnden Sprachen ist aus dem Streben geboren, möglichst alle Beziehungen eines Begriffes deutlich in gesonderten Formen ausdrücken zu können. In höherem oder geringerem Grade wird ihre Satzfügung daher von dem Gesetze der Kongruenz (Übereinstimmung) beherrscht, d. h. nicht bloß unmittelbar zueinander gehörige Wörter wie Artikel oder Attribut + Substantiv, sondern auch die aufeinander bezogenen Satzteile müssen in der Form nach Geschlecht, Zahl und Person und innerhalb desselben Satzes, wenn sie in gleichem Abhängigkeitsverhältnis stehen, auch dem Falle nach übereinstimmen, natürlich nur, soweit für diese vier Bestimmungsweisen in einer Sprache verschiedene Formen ausgeprägt oder üblich sind. Das Wort, auf das sich ein anderes bezieht, heißt sein Beziehungswort. In diesem Sinne ist vor allem das Subjekt das Beziehungswort zum Verb, das Subjekt oder Objekt zum Aussagewort, jedes Hauptwort zu einem darauf bezogenen Für-, Eigenschafts- oder Mittelworte. Wie schon oben § 220 und 77, 3 ausgeführt ist, sind hiervon besondere gebeugte Formen, die allein die Bezeichnung der Beziehung ermöglichen, nicht mehr üblich für Eigenschafts- und Mittelwörter, die als Satzaussage gebraucht und die ihrem Hauptworte nachgestellt sind; desgleichen auch nicht für solche, die ihm in der Weise voranstellt sind, daß sie durch Geschlechtswort und andere Satzteile getrennt werden: vgl. die Rose ist welk, die Rosen sind welk; ein rotes Röslein: ein Röslein rot. Die geblendeten Augen. Von dem Glanz geblendet, schlossen sich seine Augen.

Hier gilt es nur die Fälle zu erörtern, in denen hinsichtlich des sprachlichen Ausdrucks der Beziehung Freiheiten herrschen dürfen oder Willkürlichkeiten und Lässigkeiten gerügt werden müssen.

Scan
Matthias(1929) 222-222.pdf


Zweifelsfall

Zweifelsfall Importplatzhalter

Beispiel
Bezugsinstanz
Bewertung

Freiheiten herrschen, Frequenz/nicht mehr üblich, gerügt werden dürfen, Lässigkeiten, müssen, Willkürlichkeiten

Intertextueller Bezug