Eine ganz andere Bewandtnis als mit dem s des Wesfalls der Einzahl hat es mit dem e vor diesem und besonders mit dem e des 3. Falls. Im allgemeinen gebührt im sorgfältigen und getragenen Stile allen Wörtern, die zu den Gruppen I, III und VI (§ 54) gehören, die vollständige Endung -es. Notwendig ist sie sogar, wenn sonst schwerfällige, unschöne Konsonantenhäufungen entstünden, so selbstverständlich nach Zischlauten, aber auch nach -ld, -nd, -mpf: Feldes, Grundes, Kampfes, und nach weichen Mitlauten wie b, d: des Leibes, Grades. Neben den Endungen sind die Verwendungen des Wortes zu berücksichtigen. Manches Wort, das für sich allein im sorgfältigen Stile die volle Endung beansprucht, verzichtet darauf, wenn es das weniger betonte zweite Glied einer Zusammensetzung ist, also daß es gut nur des Steines, Pferdes, Baumes, Strauches lauten kann und doch daneben gleich gut stehen kann des Edelsteins, Reitpferds, Apfelbaums, Dornstrauchs, wie denn aus gleichem Grunde die Ableitungssilben -and und -end, -ig, -ing, -rich, -sal, -tum gewöhnlich nur s annehmen: Heilands, abends, Röhrichts, Käfigs u. ä. Auch wenn ein Genetiv formelhaft in besonderer Bedeutung steht und kaum noch als Hauptwort im 2. Falle, sondern als ganz andere Wortart empfunden wird, hat dies gewöhnlich zur Folge, daß die kürzere Form gewählt wird. So stehn nebeneinander am Rande des Weges und geradenwegs, des Rechtes und von Rechts wegen, die Länge des Tages und tags darauf.
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