Fügungen des Zeitworts § 209
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Buch | Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs. |
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Seitenzahlen | 192 - 192 |
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Unsicherheit |
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In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle
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Die Tragkraft des Zeitwortes ist die denkbar größte und mannigfaltigste; außer sogenannten transitiven oder zielenden Verben, d. h. solchen, neben denen ein vierter Fall das Ziel der Handlung oder den erfüllten Raum bezeichnet (einen treffen, den Wagen laden), gibt es mannigfache Arten intransitiver, d. h. solcher, die mit anderen Fällen verbunden werden oder denen die Ergänzung durch ein Verhältniswort angefügt wird oder die jeder Ergänzung entraten oder es doch können. Der dritte Fall bezeichnet hauptsächlich die innere Teilnahme, das Interesse (einem behagen, - helfen) und der zweite Fall die Herkunft und Ursache und das Teilhaben (jemandes gedenken). Überdies stehn oft auch mehrere Arten dieser Ergänzungen zugleich neben einem Zeitworte. Dann entspricht einer Sachergänzung im vierten Falle in gleicher Weise eine persönliche im dritten, wie einer persönlichen im vierten eine Sachergänzung, die im zweiten Fall oder abhängig von Verhältniswörtern steht. Einige sinn- oder stammverwandte Wörter erläutern dies am deutlichsten: Er klagte dem Vater seine Not, aber: Er klagte ihn des Diebstahls an. — Er benimmt mir alle Sorge, aber: er überhebt mich aller Sorge und er befreit mich von aller Sorge. |
Zweifelsfall | |
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Intertextueller Bezug |