Immerhin soll man in der Verurteilung solcher Redeweise vorsichtig sein, um so mehr, je mehr ein solches Wort wie Angeklagter, auch Verstorbner bloße Begrifflichkeit angenommen hat gegenüber Ausdrücken wie: gemißhandelt, ermordet, getötet, bei denen durchaus noch an den bestimmten Zeitpunkt gedacht wird, in dem der durch sie bezeichnete Zustand herbeigeführt worden ist. Niemand soll es gar verargt werden, von der Tätigkeit des Fürsten Bismarck als preußischer Minister vor 1866 zu reden, wenn auch Bismarck damals noch nicht Fürst war, oder zu erzählen, wann der deutsche Kaiser Wilhelm I. geboren sei, sich vermählt habe usw., wenn schon er dies alles nicht als deutscher Kaiser getan hat. Denn es ist natürlich und psychologisch gerechtfertigt, eine noch dazu bedeutende Persönlichkeit in der Stellung mit dem Titel zu nennen, worin sie für die einfache, naive Anschauung ihre größte, von allen bedankteste Tätigkeit entwickelt hat. Falls aber Genauigkeit und sachliche Rücksichten doch empfehlen, Personen und Sachen in der dem objektiven Zusammenhange entsprechenden Bezeichnung einzuführen, zugleich aber auch der Wunsch vorhanden ist, die Person oder Sache in einer späteren und allgemeiner damit verbundenen Vorstellung nahe zu bringen, so soll es nicht mit den schwerfälligen Adjektiven damalig, ehemalig, späterer, nachherig geschehen wie z. B. bei v. Boyen: der Oberst, nachherige Feldmarschall Kleist; der Kampf wurde nur einen Augenblick dadurch unterbrochen, daß der gegenwärtige General von dem Knesebeck, damaliger Adjutant des Generals v. Rüchel, zu mir heraufkam. Vielmehr soll die erläuternde Bezeichnung der andern Verhältnisse nachfolgen, entweder in Klammern außerhalb der Fügung oder in einem erläuternden Satze: ... der Adjutant des Generals v. Rüchel, von dem Knesebeck (jetzt General von dem Knesebeck) oder — es ist derselbe, der jetzt General ist — oder — es ist der jetzige General u. dgl.
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