Formerweiterndes t

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Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 2 - 3

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Unsicherheit

In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle

Behandelter Zweifelfall:

t/b-Epenthese und t/b-Epithese

Genannte Bezugsinstanzen: Förster - Ernst, Volk, Ponten - Josef
Text

Mehrfach dient auch t einem ähnlichen Zwecke. So heißt es nur noch selbst neben selbständig, jetzt und einst, und zugleich eins- oder einstmals, vermittels oder vermittelst. Ebenso ist das t des zweiten Partizipiums von den vielen zugleich adjektivisch verwendeten Partizipien her an einige Adjektive getreten, so in doppelt und gewohnt, wofür das Volk noch gewohne sagt. Nur daß gewohnt, das auch Mittelwort von dem immer seltener werdenden Zeitwort gewohnen (= gewohnt sein) sein kann, dann vom Partizipium gewöhnt von gewöhnen auch $Seite 3$ noch den Umlaut herübergenommen hat, ist ein Übelstand. Wenigstens dann sollte man gewohnt und gewöhnt auseinander halten, wenn es zu unterscheiden gilt, ob jemand etwas gewohnt geworden ist, ohne daß von anderer Seite bewußt darauf hingearbeitet worden, oder ob er an etwas gewöhnt, d. h. durch von anderer Seite bewußt veranlaßte Gewöhnung zu etwas erzogen, hingeleitet worden ist. In jenem Sinne Schreibt Jul. Ponten: Ich bin eine gewohnte Taube, ich komme von selbst zurück, und ebenso hätte z. B. E. Förster lieber Schreiben sollen: „Ich bin das Gehen im Tretrad des häuslichen Lebens schon gewohnt (statt: gewöhnt).“ Über meinet-, euertwegen u. ä. vergl. § 156.


Zweifelsfall

t/b-Epenthese und t/b-Epithese

Beispiel
Bezugsinstanz Förster - Ernst, Ponten - Josef, Volk
Bewertung
Intertextueller Bezug