Grammatische Einzelgesetze der Wortstellung. 1. Akkusativ-, Genetiv- und präpositionales Objekt
Buch | Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs. |
---|---|
Seitenzahlen | 395 - 396 |
Nur für eingeloggte User:
Unsicherheit |
---|
In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle
Behandelter Zweifelfall: | |
---|---|
Genannte Bezugsinstanzen: | Sprachverlauf |
Text |
---|
Grammatisch, d. h. nach den Grundsätzen, die mit der Entwicklung unsrer Sprache immer allgemeiner und fester durchgeführt worden sind, ist nächst der Stellung des Zeitwortes am sichersten die Stellung des Objektes geregelt, das die erste und nächste Ergänzung des Verbs bildet. Bei Zeitwörtern, die nur ein Akkusativobjekt oder zugleich ein Dativ- oder Personen- und ein Akkusativ- oder Sachobjekt nach sich haben, ist dies das Akkusativobjekt; bei Zeitwörtern dagegen, die eine Ergänzung im vierten Falle (Person) und ein genetivisches oder präpositionales Objekt (Sache) oder auch andre mehr oder minder formelhaft mit ihnen verbundene präpositionale Bestimmungen bei sich haben, gelten dafür die genetivischen oder präpositionalen Ergänzungen, auch ein Fach worin sich die schon § 209 gemachte Bemerkung über die Wechselbeziehung der Objekte bestätigt. Diese nächsten Objekte müssen also im Hauptsatze mit einfachem Zeitwort ans Ende oder doch nach dem Ende zu, im Hauptsatze mit zweiteiligem wie im Nebensatze unmittelbar vor den zweiten Teil des Zeitwortes treten. Du hast wie immer so auch hierin Recht: da du wie immer so auch hierin Recht hast: Mit welchem Stolze erteilte der Professor dem eigenen Sohne den Preis. Mit welchem Stolze mußte der Professor dem eignen Sohne den Preis erteilen; Man kann sich denken, mit welchem Stolze der Professor dem Sohne den Preis erteilte. Der König zieh den Herzog des Verrates; der König konnte den Herzog des Verrates zeihen; man weiß, daß der König den Herzog des Verrates zeihen konnte. Der Herr beschirme das Dorf gnädiglich vor Hunger- und Feuersnot; der Herr hat das Dorf gnädiglich vor ... Feuersnot beschirmt; er flehte, daß der Herr das Dorf gnädiglich vor ... Feuersnot beschirmen möge. Man muß in dieser ausnahmslosen Stellung des dem Zeitwort am nächsten stehenden Sachobjektes die folgerichtige Durchführung jenes unsrer Sprache vor allen anderen eigenen Strebens erkennen, Haupt- wie Nebensatz deutlich als abgerundete Ganze darzustellen; denn da das einfache Zeitwort des Hauptsatzes dazu nicht genügte, nahm sie mit dem nur der allgemeinen Sprachentwicklung eigenen sicheren Takte seine nächste Ergänzung zu Hilfe. Nur die natürliche Folge dieser Entwicklung ist aber der $Seite 396$ andere Grundsatz, daß das Personenobjekt vor die Sachergänzung treten muß //1 Dieser Grundsatz leitet auch sicher durch die Schwierigkeit, welcher von den bei manchen Zeitwörtern stehenden zwei Akkusativen dem Zeitworte am nächsten stehe; nur muß man dabei noch bedenken, daß auch eine Sache persönlich gedacht werden kann. Von zwei Sachen ist es dann natürlich die persönlich gedachte, die vorangehen muß, oder wie man es für die Wendungen fühlen -, sehen lassen, hören machen u. ä. auch bezeichnen kann, die, die das Subjekt zu den abhängigen Infinitiven sehen, fühlen, hören u. ä. bildet. In der Nat.-Z. durfte also nicht stehn: Der Kardinal spricht die Hoffnung aus, daß die katholischen Kreise diesen Verrat jenes klerikale Blatt, sondern: jenes klerikale Blatt diesen Verrat fühlen lassen werden.//. Natürlich darf, was unsrer Sprache so eigenartig und so natürlich geworden ist, nicht ohne Grund außer acht gelassen werden. |
Zweifelsfall | |
---|---|
Beispiel | |
Bezugsinstanz | Sprachverlauf |
Bewertung |
am sichersten, so eigenartig und so natürlich |
Intertextueller Bezug |