Schwer fällt oft Urteil und Entscheidung über den Modus in Aussagesätzen nach Zeitwörtern, die Glauben, Vermutung, Vorstellung, Wahrnehmung und Erfahrung, selbst Schlußfolgerung bezeichnen. Zwar das ist einfach, daß der Indikativ dann stehen kann und genau genommen auch stehn sollte, wenn die im Nebensatze angeführte Auffassung des Subjektes eines bejahenden Hauptsatzes im Einklange, eines nach Form oder Inhalt verneinten im Widerspruche steht mit den allgemein bekannten oder angenommenen tatsächlichen Verhältnissen. Man kann sich demgemäß wohl über einen derartigen Satz Grimms wundern: Dieser Wahrnehmung, daß „ich“ seiner Form nach eines Plurals entbehre (statt: entbehrt), steht die andre gleich wichtige zur Seite, daß es formell und eigentlich nur des Nominativs, keiner obliquen Kasus fähig sei (statt: ist); denn das sind Tatsachen, deren Kenntnis und Wahrnehmung er auch bei seinen Lesern voraussetzen muß. Umgekehrt wird man die Meldung von einer Untersuchung richtig finden: Der Verhaftete stellt durchaus in Abrede, daß er der Beschädiger jener Bäume ist; denn da wird festgestellt, daß er sich zu einem bisher allgemein verbreiteten Urteile, das schon vorliegt, in Widerspruch setzt; grade so kann von dem Zweifel eines Arztes an der allgemein genährten Hoffnung, daß ein Kranker genesen wird, also berichtet werden: nur der Arzt bezweifelt, daß er genesen wird.
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