Die unbestimmten Maßwörter sind auch für die Schriftsprache fast durchgängig zu ungebeugten Bestimmungswörtern herabgesunken, so daß sie das Fügungsverhältnis auszudrücken, soweit möglich, den von ihnen abhängigen, jetzt richtiger den ihnen nachfolgenden Wörtern überlassen, Substantiven wie substantivierten Adjektiven: das Altenteil der Bauern besteht namentlich aus der Wohnung, etwas Milch und Butter, etwas guten Speisekartoffeln und Feldfrüchten, zuweilen auch Fuhren und Anzügen. Eigenschaftswörter erscheinen daneben in den durch die folgenden Muster vertretenen Formen: erster und vierter Fall: etwas Ähnliches, zweiter Fall: wegen etwas Schlimmeren//1 Diese schwache Form des Adjektivs ist nötig, weil die an sich richtige starke (wegen etwas) Schlimmeres als Nom.-Akk. und somit als ein Mangel der Kasusbezeichnung empfunden werden würde. Die oben § 157 besprochene Ausweichung nach dem starken Dative: wegen etwas Schlimmerem, ist möglich, aber nicht nötig//, dritter Fall: mit etwas ander(e)m. Es heißt viel Geschrei und wenig Wolle, lieber von vielen (wenigen) als viel (wenig) klangvollen Namen (§ 104), aber mit viel Neuem. Auch mit genug sind Fügungen derart das gewöhnliche: Geld genug, mit Mut genug, gerade Versprechungen genug, mit gerade genug Versprechungen.
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