Viel härter ist es schon, wenn für einen zweiten Relativsatz aus dem den ersten einleitenden Fürworte eine ganz andere Form ergänzt werden soll, wie in dem Satz Th. Seidels: Verehrer des Fortschrittes, denen es nicht um das Verständnis desselben zu tun ist, sondern (fehlt die) ihm nur anhängen, weil er das Lärmmachende in der Welt ist. Nur wenn das allgemeine Relativ (wer, wes, wem, wen) an der Spitze steht, das dem alten s(o)wer, d. h. so —, wenn einer, entspricht (§ 101), fordert die Vereinigung des verallgemeinernden Bindeworts und der Deutekraft des Fürwortes in einer Form eine größere Freiheit. Nicht bloß im Verse, wie bei Goethe: Wems Herze schlägt in treuer Brust und ist sich rein wie ich bewußt, der hält mich wohl am höchsten; sondern heute noch in Prosa ist eine derartige Freiheit möglich: Wes du dich einmal nicht bemächtigen und nicht erreichen kannst, darauf mußt du stark genug sein zu verzichten. Um zu fühlen, $Seite 297$ daß hier die gleiche Kraft Duldung der Freiheit fordert wie auf der vorigen Seite bei was, braucht man nur den Goethischen Satz regelrecht umzugestalten: wems Herze schlägt in treuer Brust und wer sich rein wie ich bewußt ist, usw.; ja man würde in dieser Form sogar die Möglichkeit geboten sehn, zwei verschiedene Personen zu erkennen.
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