Matthias(1929) Ausfall eines e in der Ableitung: Unterschied zwischen den Versionen

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|KapitelText=Die Forderung, daß die Ableitung den Stamm des Grundwortes möglichst ungetrübt enthalten muß, darf nicht zu wörtlich genommen werden, wie das häufig bei Ableitungen von Wörtern auf ''-auer, -euer'' und -''euel'' geschieht. Da in diesen das ''e'' nämlich nur der silbenhaften Aussprache des ''r'' und ''l'' im Auslaute dient, sollte es wieder schwinden, sobald diese Buchstaben beim Antritt einer vokalisch anfangenden Endung wie ''ig, ung, er'' in den Silbenanlaut treten. So ist also neben ''teuer'' nur ''teurer'', ''Teurung'', ''Verteurer'' berechtigt, wie ähnlich nur ''feurig, Feurung, Neurung, Steurung, Steurer, schaurig, übrig''. Auch ''greulich, adlig, Vöglein'' (nicht ''Vögelein'') sind, von der Seite der Aussprache betrachtet, heute ebenso zu beurteilen. Nicht nötig, sondern nur gestattet, oft freilich geradezu empfehlenswert ist es, auch in Ableitungen von anderen Wörtern auf ''-er'' und ''-el'' das ''e'' schwinden zu lassen; nur dürfen dadurch keine Konsonantenverbindungen entstehen, die für das Ohr beleidigend und der Zunge unbequem werden. Während man also aus solcher $Seite 8$ Rücksicht z. B. ''ein mördrisch, rechthabrisch, befehlrisch'' vermeidet, wird man z. B. in den folgenden Wörtern die kürzere Form vorziehen: ''grobfaserig, rechtwink(e)lig, hochschult(e)rig, hung(e)rig''; ja, die nämlichen Verhältnisse, die ''Teurung'' fordern, sind es im Grunde auch, die ''heidnisch, himmlisch, teuflisch, stachlig, klebrig'' alleinherrschend gemacht haben; C. F. Meyer sagt sogar: ''ein einzler Rufer''.
|KapitelText=Die Forderung, daß die Ableitung den Stamm des Grundwortes möglichst ungetrübt enthalten muß, darf nicht zu wörtlich genommen werden, wie das häufig bei Ableitungen von Wörtern auf ''-auer, -euer'' und -''euel'' geschieht. Da in diesen das ''e'' nämlich nur der silbenhaften Aussprache des ''r'' und ''l'' im Auslaute dient, sollte es wieder schwinden, sobald diese Buchstaben beim Antritt einer vokalisch anfangenden Endung wie ''ig, ung, er'' in den Silbenanlaut treten. So ist also neben ''teuer'' nur ''teurer'', ''Teurung'', ''Verteurer'' berechtigt, wie ähnlich nur ''feurig, Feurung, Neurung, Steurung, Steurer, schaurig, übrig''. Auch ''greulich, adlig, Vöglein'' (nicht ''Vögelein'') sind, von der Seite der Aussprache betrachtet, heute ebenso zu beurteilen. Nicht nötig, sondern nur gestattet, oft freilich geradezu empfehlenswert ist es, auch in Ableitungen von anderen Wörtern auf ''-er'' und ''-el'' das ''e'' schwinden zu lassen; nur dürfen dadurch keine Konsonantenverbindungen entstehen, die für das Ohr beleidigend und der Zunge unbequem werden. Während man also aus solcher $Seite 8$ Rücksicht z. B. ''ein mördrisch, rechthabrisch, befehlrisch'' vermeidet, wird man z. B. in den folgenden Wörtern die kürzere Form vorziehen: ''grobfaserig, rechtwink(e)lig, hochschult(e)rig, hung(e)rig''; ja, die nämlichen Verhältnisse, die ''Teurung'' fordern, sind es im Grunde auch, die ''heidnisch, himmlisch, teuflisch, stachlig, klebrig'' alleinherrschend gemacht haben; C. F. Meyer sagt sogar: ''ein einzler Rufer''.
|Buch=Matthias(1929)
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Aktuelle Version vom 15. November 2016, 10:22 Uhr

Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 7 - 8

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Unsicherheit

In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle

Behandelter Zweifelfall:

Derivation und Flexion von Wörtern auf -el, -er und -en

Genannte Bezugsinstanzen: Meyer - Conrad Ferdinand, Gegenwärtig
Text

Die Forderung, daß die Ableitung den Stamm des Grundwortes möglichst ungetrübt enthalten muß, darf nicht zu wörtlich genommen werden, wie das häufig bei Ableitungen von Wörtern auf -auer, -euer und -euel geschieht. Da in diesen das e nämlich nur der silbenhaften Aussprache des r und l im Auslaute dient, sollte es wieder schwinden, sobald diese Buchstaben beim Antritt einer vokalisch anfangenden Endung wie ig, ung, er in den Silbenanlaut treten. So ist also neben teuer nur teurer, Teurung, Verteurer berechtigt, wie ähnlich nur feurig, Feurung, Neurung, Steurung, Steurer, schaurig, übrig. Auch greulich, adlig, Vöglein (nicht Vögelein) sind, von der Seite der Aussprache betrachtet, heute ebenso zu beurteilen. Nicht nötig, sondern nur gestattet, oft freilich geradezu empfehlenswert ist es, auch in Ableitungen von anderen Wörtern auf -er und -el das e schwinden zu lassen; nur dürfen dadurch keine Konsonantenverbindungen entstehen, die für das Ohr beleidigend und der Zunge unbequem werden. Während man also aus solcher $Seite 8$ Rücksicht z. B. ein mördrisch, rechthabrisch, befehlrisch vermeidet, wird man z. B. in den folgenden Wörtern die kürzere Form vorziehen: grobfaserig, rechtwink(e)lig, hochschult(e)rig, hung(e)rig; ja, die nämlichen Verhältnisse, die Teurung fordern, sind es im Grunde auch, die heidnisch, himmlisch, teuflisch, stachlig, klebrig alleinherrschend gemacht haben; C. F. Meyer sagt sogar: ein einzler Rufer.

Scan
Matthias(1929) 007-008.pdf


Zweifelsfall

Derivation und Flexion von Wörtern auf -el, -er und -en

Beispiel
Bezugsinstanz gegenwärtig, Meyer - Conrad Ferdinand
Bewertung
Intertextueller Bezug