Die Forderung, daß die Ableitung den Stamm des Grundwortes möglichst ungetrübt enthalten muß, darf nicht zu wörtlich genommen werden, wie das häufig bei Ableitungen von Wörtern auf -auer, -euer und -euel geschieht. Da in diesen das e nämlich nur der silbenhaften Aussprache des r und l im Auslaute dient, sollte es wieder schwinden, sobald diese Buchstaben beim Antritt einer vokalisch anfangenden Endung wie ig, ung, er in den Silbenanlaut treten. So ist also neben teuer nur teurer, Teurung, Verteurer berechtigt, wie ähnlich nur feurig, Feurung, Neurung, Steurung, Steurer, schaurig, übrig. Auch greulich, adlig, Vöglein (nicht Vögelein) sind, von der Seite der Aussprache betrachtet, heute ebenso zu beurteilen. Nicht nötig, sondern nur gestattet, oft freilich geradezu empfehlenswert ist es, auch in Ableitungen von anderen Wörtern auf -er und -el das e schwinden zu lassen; nur dürfen dadurch keine Konsonantenverbindungen entstehen, die für das Ohr beleidigend und der Zunge unbequem werden. Während man also aus solcher $Seite 8$ Rücksicht z. B. ein mördrisch, rechthabrisch, befehlrisch vermeidet, wird man z. B. in den folgenden Wörtern die kürzere Form vorziehen: grobfaserig, rechtwink(e)lig, hochschult(e)rig, hung(e)rig; ja, die nämlichen Verhältnisse, die Teurung fordern, sind es im Grunde auch, die heidnisch, himmlisch, teuflisch, stachlig, klebrig alleinherrschend gemacht haben; C. F. Meyer sagt sogar: ein einzler Rufer.
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