Das Zeitwort 4. Das Mittelwort *1

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Buch Engel (1922): Gutes Deutsch. Ein Führer durch Falsch und Richtig.
Seitenzahlen 228 - 234

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Unsicherheit
Text

Das Geltungsbereich des 2. Mittelwortes ist überwiegend die Vergangenheit oder doch die Vollendung, die abgeschlossene Handlung, wie z. B. in diesen zwei letzten Worten. Streng läßt sich jedoch die Grenzlinie zwischen Vergangenheit und Gegenwart auch hier nicht ziehen: ,die von mir gebrauchte Feder' kann ebenso wohl heute, jetzt eben, wie gestern gebraucht worden sein und noch gebraucht werden. ,Die in Deutschland beobachteten Gesetze' sind sowohl die beobachtet gewesenen wie die noch jetzt beobachtet werdenden Gesetze. Ebenso richtig ist ,die von dem Lehrer innegehabte Wohnung' für Gegenwart wie Vergangenheit. Hier findet ein erlaubtes Zusammenfallen zweier Auffassungen bei derselben Form statt.

Anders steht es mit der häufigen Vermischung der Zeitbegriffe beim 2. Mittelwort, die an eine ähnliche beim 1. erinnert (vgl. S. 226, aber auch S. 309): ,Er fand kaum die Zeit, die in der Deutschen Rundschau abgedruckte Novelle zu vollenden.' — Das hatte er ja nicht nötig, er brauchte sie ja nur aus der Deutschen Rundschau abzuschreiben. Ach so, sie wurde jetzt nur in Eile vollendet und später in der Rundschau abgedruckt — also eine heutige Vorwegnahme morgiger Handlung, einzig aus dem Satzstopftriebe vieler deutscher Schreiber. ,Scharnhorst vertauschte im Jahre 1801 auf Anraten des bei Auerstädt (1806!) gebliebenen Herzogs von Braunschweig den hannöverschen Dienst mit dem preußischen.Der von Hagen ermordete Siegfried hatte Gunthers Schwester Krimhilde geheiratet.Er arbeitete Jahre lang, von 1840 bis 1847, an seiner 1853 erschienenen Grammatik. — In einem Kriegsbericht des deutschen Flottenamts (der ,Admiralität') hieß es: ,Zwei aus dem Mittelmeer zurück- $Seite 229$ gekehrte U-Boote haben zusammen 30000 Tonnen versenkt.' Gemeint war: sie hatten versenkt und sind dann zurückgekehrt. Will man die Zeiten nicht umkehren, so muß es heißen: .. sind nach Versenkung .. zurückgekehrt. Kein Franzose, kein Engländer würde trotz gleicher Mittelwortfügung hierin einen Fehler begehen; warum begeht ihn ein Deutscher? Verführt wird er dazu durch die Vorderstellung des deutschen Beiwortes; im Französischen, wo das 2. Mittelwort dem Hauptwort stets als Beisatz folgt, ist dieser Fehler viel seltner und wird weniger übel empfunden.

Rückbezügliche Zeitwörter haben kein 2. Mittelwort: Von dieser Regel gibt es im guten Deutsch keine Ausnahme, wohl aber manche im schlechten, gleichviel von wem es herrühre. ,Ein sich verbreitetes Gerücht, die sich bestätigte Nachricht, das sich ereignete Unglück, der sich eingewurzelte Übelstand, ein sich eingefundener (eingeschlichener) Gast, der sich herausgestellte Fehler' — alles für ein gebildetes Sprachgefühl unmöglich. Dies ist um so bemerkenswerter, als es sich hierbei doch vielfach um abzielende Zeitwörter handelt, deren zweite Mittelwörter sämtlich sonst beiwörtlich stehen dürfen. ,Das verbreitete Gerücht' ist richtig, ,das sich verbreitete Gerücht' unerlaubt. Warum denn? Liegt hier nicht eine reine Willkür der Sprache — die wir übrigens auch hinnehmen müßten —, oder gar eine bloße Sprachmeisterregel vor? Keineswegs; vielmehr verbietet der Sprachgeist hier aus einem richtig gefühlten, von jedem leicht nachzufühlenden Grunde: das sich hebt den Begriff der Leideform auf, stellt den der Tatform, und zwar in der Gegenwart her, es ist also stets haben zu ergänzen, mithin die Anwendung der Leideform, also der Vergangenheit, für die beiwörtliche Stellung ausgeschlossen: ,das sich verbreitete Gerücht' wäre das sich verbreitet habende Gerücht, und aus ,verbreitet habend' wird nicht ,verbreitet' . Das Verbot bedeutet keine überflüssige Beengung der Sprache, denn in den meisten obigen Beispielen ist grade das sich ganz überflüssig: ,das verbreitete Gerücht sagt dasselbe wie ,das sich verbreitete ..' , ,die bestätigte Nachricht' dasselbe wie ,die sich bestätigte' , mag man immerhin in andern erlaubten Fassungen das sich setzen: ,Die Nachricht hat sich bestätigt' , und hierin eine andre Farbe zu sehen glauben als in ,die Nachricht wurde bestätigt' .

Unter den obigen Beispielen sind aber ein paar, die auch $Seite 230$ ohne sich unstatthaft wären: ,das ereignete Unglück, der eingefundene Gast' . Aber auch etwa ,der eingeschlichene Gast, der eingewurzelte Übelstand' ? Und wollte man diese aus einem bald zu prüfenden Grunde zulassen, wie steht es mit dem mich betroffenen Unglück, mit dem zugenommenen Vermögen, der abgenommenen Kälte, den standgehaltenen Truppen, dem gefehlten Gelde (dagegen: der verfehlten Gelegenheit!)? Hier wird der Leser mit einigem Sprachgefühl stocken und sagen: das geht nicht. Er hat Recht und kann sich auf die Regel berufen: Nur von abzielenden Zeitwörtern mit 4. Zielfall (essen, lesen, töten) darf das 2. Mittelwort als Beiwort gebraucht werden. ,Der getötete Soldat' ist richtig, ,der gelebte Soldat' ist falsch. Aber ist auch ,der gestorbene (verstorbene) Soldat' fehlerhaft? Die Sprache hat hier wie so oft den schwer zurückzuhaltenden Trieb, eine an sich und in der Mehrzahl der Fälle richtige und nützliche Regel zu durchbrechen zugunsten von Ausnahmen, die einem dringenden Bedürfnis Befriedigung verschaffen, und für die wissenschaftliche Sprachbetrachtung darf es auch hier nur den Leitsatz geben: gewähren lassen überall da, wo der sich durchsetzende (nicht: sich durchgesetzte!) Sprachgebrauch beweist, daß die Ausnahme nicht leichtfertig gemacht, sondern aus einem starken und nicht unberechtigten Bedürfnis entsprungen ist.

Die Mehrzahl dieser Ausnahmen betrifft das beiwörtliche 2. Mittelwort von ziellosen Zeitwörtern mit sein. ,Der eingeschlichene Gast ist eingeschlichen, der Soldat ist verstorben, der Übelstand ist eingewurzelt' , und das Sprachgefühl hat aus dem ist die Auffassung eines ist worden geschöpft, — mit Unrecht, aber nicht unerklärlich. Wir werden also nicht mehr solche Fügungen beanstanden, die nach der strengen Formregel unzulässig wären: ,das verschwundene Mädchen, das verirrte Kind, der berittene Schutzmann, der befahrene Seemann, der gefallene Engel, der gestorbene Vater (aber kaum: der einen schweren Tod gestorbene Vater), die gestern eingetretene Kälte, der entlaufene Hund, der entflogene (in den Wald geflogene) Vogel, die angewachsenen (aufgelaufenen) Schulden, der in den Fluß gefallene Knabe, der gestern im Gasthof abgestiegene und heute abgereiste Graf, der verspätet eingetroffene Zug' . Darf man z. B. schreiben: die der Sprachgefahr gewachsenen ..? Ich habe so geschrieben, und ich kenne die Regel, der es angeblich zuwiderläuft. Aber $Seite 231$ man beachte: ,Der von seiner Dienerschaft gefolgte König' , und Schillers Verse: ,Vom Jammer gefolget, Schreitet das Unglück' gelten, oder dürfen als erlaubt gelten; hingegen: ,Der diesem Winter gefolgte Frühling' wird sicherlich von jedem Leser als unzulässig empfunden werden. Warum, obwohl doch in beiden Fäden zu ,folgen' sein gehört? Weil in den beiden ersten Beispielen ein starkes Bedürfnis zum zweiten Mittelwort besteht, im letzten gar keins, denn die richtige Fügung ,Der diesem Winter folgende Frühling' sagt dasselbe, sagt es aber richtig. So ist auch ,der mir begegnete Freund' falsch, weil unnötig: der mir begegnende ist zugleich der begegnete.

Allerdings neigt die nachsichtige Sprache leicht dazu, das in einem Falle aus zureichendem Grunde erlaubte Wort auch in einem unbegründeten Falle zuzulassen: dem Sprachgedächtnis klingt der erlaubte Fall nach, also wirkt der gleiche Klang verführerisch und läßt die falsche Form mit durchschlüpfen. Die Sprachmeister, die sich für ihre Regeln immer auf die allmächtige ,Analogie' berufen, sollten sie wenigstens zuweilen auch für die Ausnahmen gelten lassen, denn sie ist in der Tat nach beiden Richtungen, zum Guten wie zum Unguten, wirksam, und Sache der Spracherziehung ist es, ihr nach Kräften die Richtung zum Guten zu geben, soweit dadurch nicht ein berechtigter Trieb zur Selbsthilfe getötet wird. Es heißt richtig: ,die bestandene Prüfung' (man hat die Prüfung bestanden, sie ist bestanden worden); weil das abzielende bestehen richtig so gebraucht wird, wagt man auch zu schreiben: ,die bestandenen Kadetten' , und von da aus weiter: ,die früher bestandene Freundschaft' . Falsch? Ist auch ,gestandenes Wasser' falsch? Man sieht, wie die Grenzen zwischen erlaubt, mehr oder weniger erlaubt, unerlaubt hart neben- und durcheinander fließen. Es haben sich denn auch mehr und mehr zweite Mittelwörter in den Kreis der beiwörtlich gebrauchten eingedrängt, und es scheint damit so zu stehen: kein einmal eingedrängtes und eingedrungenes ist aus diesem Kreise hinauszubringen, auch nicht hinauszuhöhnen. Man hat zulassen müssen: den gedienten Soldaten, den gelernten Gärtner, den studierten Mann, den geschwornen wie den abgesagten Feind, den verdienten Staatsmann, den erfahrenen Arzt und den befahrenen Seemann, den gesetzten Mann und den in gesetztem Alter, den weitgereisten, den $Seite 232$ hergelaufenen, entflohenen, den durchgebrannten, den ehrvergessenen Menschen, und so wird man sich noch an manches gewöhnen. Auch an die stattgehabte, ja selbst an die stattgefundene Sitzung, an jene leichter als an diese. Natürlich ist ,die gestrige Sitzung' besser als ,die gestern stattgehabte Sitzung' . ,Die stattgehabte Sitzung war sehr besucht, die stattgefundene Beerdigung war sehr feierlich' — der Leser streiche stattgehabt, stattgefundene und prüfe selbst, wie überflüssig sie in solchen Sätzen sind. Aber mit staunenswerter Sicherheit wahrt die Sprache, will sagen das Sprachgefühl der Sprechenden, die scharfe Grenze inmitten der scheinbaren (nicht der anscheinenden!, vgl. S. 168) Verwirrung, die doch nur anmutvolle Freiheit ist: ich habe kein Beispiel finden können für diesen Gebrauch des 2. Mittelwortes, gleichviel, ob von einem Zeitwort mit haben oder sein, wo nicht festzustellen wäre, daß keine Regel, sondern einzig das auf keine andre ebenso kurze und gute Art zu befriedigende Bedürfnis dazu berechtigt, ja zwingt. Es zwingt stärker zur stattgehabten als zur stattgefundenen Sitzung, weil innegehabte Wohnung als harmlos, als gleichsinnig und gleichklingend mit der nicht zu bemängelnden innegehaltenen Wohnung gilt und von ihr aus nur ein kurzer Schritt zur stattgehabten Sitzung ist; hingegen stutzt das Sprachgefühl vor der stattgefundenen Sitzung, weil ihm das Ausdrucksbedürfnis durch stattgehabte oder durch die ganz unbedenkliche gestrige usw. gedeckt erscheint.

Ja selbst mögliche Doppeldeutigkeiten schrecken das haarscharf zwischen Gefahren hinschreitende Sprachgefühl nicht: es wagt ungefrühstückt — Bismarck z. B. hat es gewagt, wie Schiller es gewagt hatte —, ungetrunken (so schon im Nibelungenliede, für ,ohne getrunken zu haben' ), ungewaschen und ungebetet (Brentano), ungebeichtet (A. W. Schlegel), ,daß ihr wartet und ungegessen seid' (Luther, Apostel 27, 33); denn sie rechnet mit dem sofort richtig deutenden Verständnis des Hörers und Lesers, welche beide von manchen Sprachmeistern für dümmer gehalten werden, als die Polizei erlaubt. Wenn das feine Sprachgefühl Anstoß nimmt an einem durch den Strom gerittenen Offizier, dann nur darum, weil dabei die ferne Möglichkeit eines höchst lächerlichen Bildes auftaucht, was bei einem durch den Strom geschwommenen Offizier nicht geschieht, weshalb dieser ruhig gewagt, jener doch lieber ver- $Seite 233$ mieden wird. Abgelehnt aber vom richtig leitenden Sprachgefühl wird mit Recht ,das gebrannte Licht' (eins, das gebrannt hat), obwohl ,das verbrannte Licht' alltäglich und selbstverständlich ist; abgelehnt ,das gefehlte Geld' trotz dem ,verfehlten Augenblick' und trotz ,weit gefehlt' . Unmöglich ist ,der lange gewirkte (hat!) Vorsteher, der im Walde gelegene (hat!) Leichnam' — trotz dem ,im Walde gelegenen (ist!) und belegenen Häuschen' —, ,den die Morgenstunde verschlafenen (hat!) Diener' , obgleich nichts gegen den ,immer verschlafenen (ist!) Diener' zu sagen ist. Das Sprachgefühl weiß, warum es ein ,lange gelebtes (hat!) Geschlecht' zurückweist, aber nichts hat gegen ,ein Augenblick, gelebt (ist!) im Paradiese' , selbst nichts gegen eine ,lange bestandene Herrschaft' . Immerhin ist es im allgemeinen duldsamer gegen beiwörtliche Mittelwörter von Zeitwörtern mit sein als denen mit haben, und Fügungen wie ,die soeben erschienene Zeitung, der untergegangene Mond, eine aufgekommene Mode' sind ihm ganz geläufig, wogegen ihm ,der allgemein gefallene Zeitungsaufsatz, der zugenommene Mond, die sogleich eingeschlagene Mode' Greuel sind.

Entgegen einer Regel, daß nur die zielenden Zeitwörter mit dem 4. Zielfall Beiwörter in der Leideform bilden, daß man also nicht sagen dürfe: ,die gehuldigte Fürstin (man huldigt ihr, nicht sie), die gediente Herrschaft' (man dient ihr, nicht sie), haben sich einige Mittelwörter die beiwörtliche Anwendung erzwungen — mit der Zeit, nämlich durch ihr häufiges Vorkommen und das daraus entspringende, oder ihm zugrunde liegende, Bedürfnis. Das ,geschmeichelte Bild' ist trotz seiner doppelten Anstößigkeit — nicht dem Bilde, sondern dem Dargestellten wird geschmeichelt, und dem Dargestellten, nicht den schmeichelt man — eine stehende Fügung geworden, weil man sie oft brauchte und gebrauchte (vgl. S. 221). Ebenso hat sich die ,unwidersprochene Behauptung' durchgesetzt, weil namentlich in Volksvertretungen und öffentlichen Versammlungen immerfort das Bedürfnis auftrat, etwas zu sagen wie: ,Diese Behauptung darf nicht unwidersprochen ins Land gehen, hinausgehen' . Dagegen sind Wendungen wie ,der von Richter widersprochene Bismarck' nicht stehende Formel geworden, also unzulässig geblieben. Der ,gekündigte Buchhalter' wird vom feinern Sprachgefühl abgelehnt, denn nicht er, sondern ihm ist gekündigt worden. ,In ungekündigter Stellung' , wie es in vielen Anzeigen heißt, ist $Seite 234$ nicht zu beanstanden, denn man kündigt die Stellung, die Stellung wird einem gekündigt, also ist das 2. Mittelwort als Beiwort zulässig.


Zweifelsfall

Partizipialgruppen und Konkurrenzkonstruktionen

Beispiel
Bezugsinstanz Zeitungssprache, Fachsprache (Militärwesen), Schreiber schlechten Stils, Wissenschaftssprache, Schiller - Friedrich, Gesprochene Sprache, Bismarck - Otto von, Brentano - Clemens, Schlegel - August Wilhelm, Luther - Martin
Bewertung

erlaubt, unmöglich, ganz überflüssig, unstatthaft, ziellos, mit Unrecht, aber nicht unerklärlich, anmutvolle Freiheit, für dümmer gehalten werden, als die Polizei erlaubt, mit Recht, zulässig

Intertextueller Bezug