Bedeutung der Eigenschaftswörter auf -lich und auf -sch
Buch | Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs. |
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Seitenzahlen | 12 - 13 |
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Unsicherheit |
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In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle
Behandelter Zweifelfall: | |
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Genannte Bezugsinstanzen: | 20. Jahrhundert, Heyse - Paul, 19. Jahrhundert, Zeitungssprache, Fachsprache (Rechtswissenschaft) |
Behandelter Zweifelfall: | |
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Genannte Bezugsinstanzen: | 20. Jahrhundert, Hoffmann - Hans, Heyse - Paul, 19. Jahrhundert, Zeitungssprache, Fachsprache (Rechtswissenschaft) |
Text |
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Ein anderer Mißbrauch trifft die Endung -lich gemeinsam mit -isch, daß nämlich mit diesen Endungen gebildete Eigenschaftswörter anstatt des Wes-Falles der entsprechenden Hauptwörter verwendet werden. Allerdings bezeichnen die Wörter auf -isch gewöhnlich (Homerische Gedichte, Pommersche Gänsebrust) und die auf -lich in manchen Verbindungen (Kaiserliches Handschreiben, mütterliches Erbteil (= von der Mutter ge-Geerbtes) äußerlich betrachtet dasselbe wie der 2. Fall, nämlich das Ausgehen von einer Person, die Zugehörigkeit zu ihr//1 Der Endung haft, die das Anhaften des im Grundworte Ausgesagten ausdrückt, geht diese Berührung mit dem Genetiv ab; demgemäß ist der Gebrauch von Eigenschaftswörtern auf haft statt des Wes-Falls oder solcher auf isch noch schlimmer, trotzdem schreibt ein Mitarbeiter der Tägl. Rundschau von Treitschkehafter statt Treitschkischer Entschiedenheit.//. Trotzdem waltet zwischen beiden Ausdrucksweisen ein großer Unterschied ob. Während der Genetiv die Zugehörigkeit für den einzelnen Fall und als im einzelnen Fall erkannt und zutage getreten hinstellt, kann das Eigenschaftswort auf -lich und -isch schon als solches nur eine Angabe der Art machen und sagt also aus, daß die Dinge der durch den Grundbegriff ausgedrückten Sache oder Person ihrer Art oder ihrem Stande nach angemessen, entsprechend sind. Mütterliche Fürsorge ist demnach die Fürsorge, wie sie eine Mutter als Mutter ihrem Kinde angedeihen läßt, hausfrauliche Talente (P. Heyse) sind Talente, die jede Hassfrau zieren; aber Worte, die die Mutter nicht ermahnend als Mutter spricht und die das Verhältnis von Mutter und Kind nicht berühren, sind keine mütterlichen, sondern bleiben nur Worte der Mutter. Immerhin wird man ein Grenzgebiet einräumen müssen, auf dem man das Adjektiv statt des Genetivs zu setzen berechtigt, ja gehalten ist. Einmal nämlich kommt es der Artbestimmung nahe, wenn etwas im einzelnen Falle einer Person oder Sache Zugehöriges, von ihr Ausgehendes die Erinnerung daran wachruft, daß, besonders standes- und rechtsgemäß, dieselben Dinge öfter in derselben Art als zusammengehörig erscheinen, also gewissermaßen die Erinnerung an das gewöhnlich Eigenartige dieser Gegenstände und Personen. So rechtfertigt sich denn der Königliche Wagen und der Gräfliche Diener, die Kaiserliche Botschaft und das Großherzogliche Handschreiben, nicht minder die bäuerlichen Abgaben und das elterliche Haus, die volksbildnerische Aufgabe und die buchhändlerische Ausstattung, insofern dies z. B. nicht die Ausstattung durch den Buchhändler N. N. ist, sondern die Ausstattung, wie sie der Buchhändler als solcher, jeder Buchhändler gibt. Auf demselben Verhältnis ist auch der Unterschied begründet, daß man wohl das einzelne Werk eines Künstlers ebensogut mit dem Adjektiv als mit dem Genetiv anführt: die Glocke, das volkstümlichste Schillersche Gedicht, eine Mozartsche Sonate, ein Richard Wagnersches Musikdrama wie Lohengrin, weil da zugleich an die Herkunft vom Künstler und an seine Eigenart gedacht wird, während der Buchhändler nur an jene denkt, $Seite 13$ wenn er Schillers Werke anpreist, und ebenso der Vater, der als Weihnachtsgeschenk W. Skotts Romane kauft. — Zweitens gibt es sogar einen Fall, wo der Genetiv ein zu persönliches Verhältnis bezeichnen würde, ein Verhältnis, in dem der Person durch ihre Anführung im Genetiv viel zu sehr eine eigene, wirksame Teilnahme beigelegt würde. Das ist der Fall, wenn einer bloß den Namen oder Titel hergibt, wie bei den Kaiserlichen Ländern oder den nicht dem Könige, sondern dem Staate gehörigen Königlichen Forsten; in diesem Sinne gibt es auch Schuldscheine des Markgrafentums Oberlausitz Preußischen Anteils und an manchen Bauten einen städtischen und staatlichen Anteil, während z. B. ein verdienter Mann natürlich die Teilnahme der Stadt oder des Staates genießt. Auch die R. Hartmannsche Maschinenfabrik, Graf Salmsche Brauerei, Graf Clam-Gallas(i)sche Schneidewerke, Fürst Rohansche Forstverwaltung und hundert ähnliche Verbindungen erklären sich auf die gleiche Weise, wenn auch hier, wie bei der Cottaschen Buchhandlung oder der Helwingschen Verlagsbuchhandlung eine Annäherung an die Artbezeichnung insofern statthat, als das Geschäft das gleiche unter gleichem Namen bleibt, auch wenn die Person des Besitzers wechselt. Auch Besitzungen und Erfindungen uns persönlich unbekannter Leute können wir nicht wohl durch den Genetiv bezeichnen, eben weil er zu persönlich ist, und so reden wir nicht bloß von Blankscher Gichtwatte und Siemensschen Brennern, womit zugleich eine bestimmte Art gemeint ist, sondern auch vom Venerschen Gesetz und H. Hoffmann z. B. vom Konsul Grunertschen oder ein Beurteiler der Entwürfe für das Kaiser Wilhelm-Denkmal vom Gersonschen Hause. Was außerhalb aller dieser verschiedenen gewonnenen Gesichtspunkte fällt, darf getrost als Mißbrauch verurteilt werden. So durften die Blätter in ihren Berichten über die Kaisertage in Bayern 1891 nicht von der Abfahrt der prinzlichen Wagen statt der Wagen des Prinzregenten schreiben und ein Jurist im N. Pitaval nicht von der Treppe zum prinzlichen Schlafzimmer oder gar Zeitungen vom Mozartschen Sterbetage, dem kanzlerischen Hause, dem Falkschen Rücktritte, der kultusministerlichen Rede, bergbaulichen Interessen, der kaiserlichen oder gar der Verehrung der präsidentiellen Person, und (1919) die weltanschaulichen Jünger Stefan Georges. Und wen der Schreck über die eben vorgeführten Ungetüme nicht heilt, der findet vielleicht die Abkehr von einer viel mitgemachten Abgeschmacktheit, wenn er über den fürstlichen Pfau lacht, den ein Bedienter den Besuchern eines Schlosses gezeigt hat, oder über die justizrätliche Katze, von der es freilich nur noch ein Katzensprung ist gleich bis zu zwei so falschen Adjektiven in einem Satze der Gartenlaube: „Die väterlichen Worte frischten ein halberloschnes Bild in der töchterlichen Erinnerung wieder auf". Aber der häufige Ausdruck mein elterliches Haus (statt: Elternhaus) ist meist nicht viel schöner. |
Zweifelsfall | |
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Beispiel | |
Bezugsinstanz | Heyse - Paul, Zeitungssprache, 19. Jahrhundert, 20. Jahrhundert, Fachsprache (Rechtswissenschaft) |
Bewertung |
berechtigt, darf getrost als Mißbrauch verurteilt werden, durften nicht schreiben, falsch, meist nicht viel schöner, Mißbrauch, noch schlimmer, Ungetüme, viel mitgemachten Abgeschmacktheit |
Intertextueller Bezug |
Zweifelsfall | |
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Beispiel |
Homerische, Pommersche, Kaiserliches, mütterliches, Treitschke-hafter, Treitschkischer, Mütterliche, hausfrauliche, mütterlichen, Worte der Mutter, Königliche, Gräfliche, Kaiserliche, Großherzogliche, bäuerlichen, elterliche, volksbildnerische, buchhändlerische, Schillersche, Mozartsche, Wagnersches, W. Skotts Romane, Kaiserlichen, Königlichen, des Markgrafentums Oberlausitz Preußischen Anteils, städtischen, staatlichen, der Stadt, des Staates, Hartmannsche, Salmsche, Clam-Gallassche, Clam-Gallasische, Rohansche, Cottaschen, Helwingschen, Blankscher, Siemensschen, Venerschen, Grunertschen, Kaiser Wilhelm-Denkmal, Gersonschen, prinzlichen, der Wagen des Prinzregenten, Mozartschen, kanzlerischen, Falkschen, kultusministerlichen, bergbaulichen, kaiserlichen, präsidentiellen, weltanschaulichen, fürstlichen, justizrätliche, väterlichen, töchterlichen, elterliches |
Bezugsinstanz | 20. Jahrhundert, Zeitungssprache, Hoffmann - Hans, Fachsprache (Rechtswissenschaft), Zeitungssprache, Heyse - Paul, Zeitungssprache, 19. Jahrhundert |
Bewertung |
berechtigt, darf getrost als Mißbrauch verurteilt werden, durften nicht schreiben, ebensogut, falsch, meist nicht viel schöner, Mißbrauch, nicht wohl, noch schlimmer, Ungetüme, viel mitgemachten Abgeschmacktheit |
Intertextueller Bezug |