Der objektive Genetiv gehört im allgemeinen hinter sein Hauptwort, und es heißt besser nicht: Straßburgs Eroberung durch Werder, sondern: die Beschießung Alexandrias durch Admiral Seymour. Nur der durch die Relative dessen und deren gebildete objektive Genetiv und sein Ersatz durch ein zueignendes Fürwort kann nicht anders als voranstehn, nur darf dabei keine Zweideutigkeit entstehen, und das Objekt muß die dem Zusammenhange entsprechende Selbständigkeit und Tonstärke erhalten. Wie Schleiermacher über die Religion schrieb an die Gebildeten unter ihren Verächtern, wie Klinger die Leute wegen des Vertrauens zu ihren Betrügern verspottet, dürfen wir bei einer Stadt von ihrer Beschießung, bei einem Berge von seiner Besteigung reden und z. B. die Tägl. R. von allem schreiben: was sich auf ... die Phylloxera und ihre Bekämpfung bezieht//1 es ist papierne Klügelei, sein Besitz nur als aktiv: der Besitz, den er hat; der Besitz desselben als passiv; das Verhältnis, daß er der Besessene (!) ist, hinzustellen und für den gewiß keinem Mißverständnisse ausgesetzten Satz: „Ein Freund ist ein großes Gut; denn sein Besitz erhöht den Wert des Lebens“ als besser zu fordern: der Besitz desselben. Grimms Deutung Wb. II, 911: dein Besitz macht mich glücklich bedeutet gewöhnlich: ich bin dadurch glücklich, daß ich dich besitze, wird durch viele Belege im Wb. und im Schrifttum bestätigt. — Die logischen Römer haben etwas anderes, doch Ähnliches in timor hic: die Furcht davor; desiderium tuum: Sehnsucht nach dir; odium tuum: Haß gegen dich!//. Dagegen befremdet heute die Fügung bei E. Troeltsch: das Bildungsideal kann nur die Vereinheitlichung der konkreten Kräfte, die Auslese und die Verhältnisbestimmung ihrer sein. Noch viel weniger ist natürlich ein subjektiver Genetiv von er, sie, es neben Hauptwörtern am Platze, wie etwa in dem Satze des Grafen H. Keyserling: Die $Seite 170$ Unbegreiflichkeit wird gelten gelassen, wo sie vorliegt, dann aber wird das „Warum“ ihrer nach Möglichkeit bestimmt.
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