Wenn aus einem Begriffe, der in dem einen, meist dem ersten Satze steht, für den anderen Satz der gegenteilige Begriff zu ergänzen ist, so wird das gleich $Seite 307$ unbequem, ob er durch ein völlig anderes Wort wiedergegeben sein müßte oder durch die bloße Veränderung oder Entfernung einer Vorsilbe gewonnen werden kann. So heißt es in Anlehnung an das Lateinische, das für beide Begriffe das eine Gerundivum hat, auf einen Reichtum des Deutschen verzichten, wenn man einem negativen nicht dürfen, nicht brauchen positiv kein müssen oder sollen entgegenstellt, sondern diese aus jenen herausgehört haben will: Man darf darin keine pragmatische Entwicklung suchen, sondern (fehlt muß) sich begnügen (Goethe). Statt: Sie verbot herrisch jedes weitere Wort und ungesäumte Entfernung in der Volkszeitung konnte es etwa heißen: sie verbot jedes weitere Wort und verlangte ungesäumte Entfernung, und statt: eine Seite des Königs, welche bisher nur ganz im allgemeinen, im einzelnen sogut wie unbekannt war in der Natur vielmehr: im einzelnen sogut wie gar nicht bekannt war. Auch darf das zweite Glied, wenn darin die Verneinung des ersten nicht mehr wirken soll, nicht mit und beginnen, da dieses Bindewort immer der Anknüpfung des Gleichartigen dient und somit die weitere Geltung auch der Verneinung annehmen läßt. In einem Telegramm: Wenn England nicht beabsichtigt, aus der Rolle des Verteidigers seiner berechtigten Interessen herauszutreten und die Stellung des Sultans unangetastet zu lassen, mußte deshalb wenigstens sondern statt und stehn. Denn sobald das folgende durch eine entgengensetzende Konjunktion: aber, sondern, vielmehr, bloß, nur, ja sogar durch eine bloße Pause, also Verbindungslosigkeit vom vorhergehenden getrennt wird, ergänzt man einen gegenteiligen Begriff ohne jegliche Mühe: Es will niemand dienen, nicht einmal sich selbst (Goethe). Man kann nicht sagen, daß eine der vier althochdeutschen Formen vor der andern etwas Altertümliches voraushabe, bloß daß ur unter allen die seltenste ist.
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