Unzulässig ist es, daß in zusammengesetzten Zeiten mehrerer Verben, die verschiedene Hilfszeitwörter erfordern, nur das eine erscheint: Soviele jemals aufgetreten (fehlt sind) und erklärt haben, daß das allgemein Gültige ein Irrtum sei, hat man erst steinigen wollen. Jedes Verbum muß vielmehr sein Hilfsverbum erhalten, wenn nicht ausnahmsweise einmal beide weggelassen werden, wie z. B. von Goethe: weder wer sie verfügt (hat), noch wie sie geschehen (ist). Auch dann ist die Ungebühr auf Seiten der Schriftsteller, wenn sie verlangen, daß man aus einer Verbalform eine ganz andere, z. B. aus dem Infinitiv ein Partizip, aus einer modal bestimmten, von einem Hilfsverbum des Modus abhängigen eine unabhängige indikativische oder aus einer indikativischen eine konjunktivische ergänzen soll. Falsch war also der Satz der Nat.-Ztg.: Die Römer sind den Germanen (fehlt unterlegen), die Osmanen werden den Russen unterliegen; ebenso der andere auch dorther: Dies widerspricht dem Charakter des Dichters nicht, den der Rezensent selbst ehrgeizig (fehlt nennt), den ich eingebildet und anspruchsvoll, bisweilen klein nennen möchte. Auch in Hansjakobs Sätzen: Darum wird fortgepfiffen, wie der Vater einst $Seite 303$ im Vaterhaus, und: Mit gleichen Hochgefühlen, wie gekommen, wurden Palmen heimgetragen, fehlt im ersten: gepfiffen hatte, im zweiten gar: (wie) man gekommen (war). Vollends gewalttätig ist der Ausdruck R. Hayms: Mit und ohne es zu wissen, borgt er von sich selbst; denn zu mit kann nur der substantivierte Infinitiv ergänzt werden, während der bei ohne noch reines Verb mit Akkusativobjekt ist.
|