Besonders die Norddeutschen scheinen zu den Verwechslungen verführt, und in niederdeutschen Schriften findet man oft sogar Einländer, einländisch, einwohnend u. ä.; hat man doch im Niederdeutschen statt der hoch- und gemeindeutschen Doppelformen hinein und herein, hinaus und heraus nur rut und rin. Damit wird aber ein Unterschied zwischen hin und her verwischt, den die Schriftsprache gewissenhaft aufrecht erhalten muß: her mit allen seinen Zusammensetzungen steht, wenn eine auf den Standpunkt des Darstellers oder des redend Eingeführten gerichtete Bewegung bezeichnet werden soll, hin aber, wenn eine davon sich entfernende. Regen und Schnee und aller Segen kommt vom Himmel auf die Erde, zu uns herab, hernieder, herunter; aber wir blicken zu den Sternen und dem Gotte dort oben hinauf, Beim Bergsteigen gehen Schneemassen unter unsern Füßen hinab, und unter dem Ackersmann bricht das unterbaute Land hinunter. Falsch also schrieb Cl. Ratzka (VK1. 26): Sie wendete sich um, während ihre Rechte zu uns hinüberwinkte. Nur in einem Falle bleibt das mit her zusammengesetzte Adverb jetzt im allgemeinen unverändert, neben Verben nämlich, die entweder überhaupt oder in einer besonderen Anwendung gar keine wirkliche sinnliche Bewegung bezeichnen, wie herabwürdigen, herabkommen, ein Buch herausgeben; auch hereinfallen. Außerdem gibt es Fälle, in denen ein doppelter Standpunkt eingenommen werden kann. Wenn z. B. über den Schloßhof gehende Beobachter jenen Prinzen, der sich der Bestrafung durch die Drohung entzog, sich dann zum Fenster hinabzustürzen, bei einem solchen Auftritte beobachtet hätten, so könnten sie gleich gut sagen: er wird wieder einmal damit drohen, sich zum Fenster herauszustürzen als hinauszustürzen; jenes von ihrem leibhaftigen Standpunkte aus, dieses, indem sie sich auf den des Prinzen stellen.
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