Französischer Einfluß — in diesem Falle ausnahmsweise einmal ein ziemlich überwundener — ist es, unter dem man früher geschrieben hat: Sie fühlte sich ein Wurm zu sein (J. Stilling) oder: Ich fühle mich wohl etwas Besseres leisten zu können. Solche Sätze sind Beispiele eines eigentlichen//1 Nur uneigentlich kann man diese Fügung auch in den § 226 f. besprochenen Infinitiven neben heißen, lassen u. ä. und besonders in denen neben Verben der Wahrnehmung und Vorstellung (ich höre ihn sprechen, ich sah ihn erbleichen, ich denke mir ihn auf mich zukommen) erblicken. In diesem zweiten Falle ist er ja nur die statt des Mittelwortes eingetretene bequemere Form und nur gleich Eigenschaftswörtern und adverbialen Wendungen die prädikative Ergänzung neben der enger zum Verb gehörigen: Ich glaubte ihn in Not; unglücklich. Bei jenen ist es noch deutlicher, daß die Nennform die mit dem regierenden Zeitwort enger verbundene Ergänzung ist: kommen lassen, trinken lassen, gehn heißen, und daß erst dazu ein gemeinsamer Akkusativ tritt — äußerlich als Ergänzung des regierenden Zeitwortes.// Akkusativs mit dem Infinitiv, einer Fügung, die nach fremdem Muster wiederholt versucht worden, aber der deutschen Sprache immer ungemäß geblieben ist. Lessing liebte sie zumal mit Relativum als Subjektsakkusativ: dieser Äschines, den er ein so elendes Leben zu führen glaubt; doch auch sonst: der die gänzliche Entblößung erst aufgekommen zu sein glaubt. Bei ihm mag die Absicht mitgewirkt haben, die übliche schwerfällige Zerteilung solcher Relativsätze zu vermeiden: von dem er glaubte, er führe ein elendes Leben oder daß er ein elendes Leben führe. Die Absicht war gut; nur daß unserer Sprache dann gewöhnlich ein Hauptwort oder ein Zwischensatz entspricht: welcher nach seiner Meinung ... führte oder der, wie er glaubte, führte. Wenn aber diese Fügungen beim Zusammentreffen der relativischen Anknüpfung und jeder Art Aussage- oder Begehrungssätze mit finitivem Verb meist notwendig sind, weil kein deutscher Satz zugleich mit zwei Einleitungswörtern anfangen kann, ob das nun zwei rückbezügliche oder fragende Fürwörter sind oder ein Fürwort und ein Bindewort, so dürfen dieselben Mittel nicht auch für den Fragesatz als gleich notwendig hingestellt werden, wie das oft geschieht. Vielmehr gibt es für diese eine oft ungezwungenere und kräftigere Ausweichung: man verbindet das Fragewort mit dem regierenden Zeitwort und läßt diesem einen Satz mit daß folgen: Was ratet ihr, daß wir antworten diesem Volk? Wem meinst du denn, daß du gleich seist in deiner Herrlichkeit? Wie groß meinst du denn, daß du seist? u. ä. sagt oft z. B. Luther so gut wie H. Sachs, später Lessing und Schiller und noch heute das Volk: Was denkst du, daß er mir geraten hat? Ja anstatt der Fügung: Auf welche will er denn, daß wir uns berufen sollen (Lessing), zu sagen: Von welcher will er, daß wir uns auf sie berufen, wäre durchaus eine undeutsche Schlimmbesserung. Daß diese Form mit fragenden Fürwörtern häufiger ist als bei relativen, beruht auf der Verschiedenheit der $Seite 268$ Tonstärke, deren beide fähig sind. Denn während das bezügliche Fürwort nur schwach betont ist, kann das fragende so stark betont werden wie der daß-Satz und dadurch als mit diesem zusammengehörig erwiesen werden, während sich das regierende Verb dann durch den schwächeren Ton mehr oder minder seines Einflusses auf die Fügung begibt. Gleichwohl hört sich die Fügung dann am glättsten an, wenn das Fragewort auch für sich allein mit dem Verbum verbunden werden könnte; denn es liegt nichts als eine Verquickung zweier Arten der Ergänzung vor, die allerdings öfter nur jede für sich vorkommen. Ja in diesem Falle wird die Fügung sogar für Relativsätze möglich. Wenn man z. B. oft sagt: er ging in eine Restauration, wo er wußte (dachte), daß er seinen Freund treffen werde, so rührt das von der Häufigkeit der Verbindung einen da und da denken, wissen her, wie die gang und gäbe Frage: Was willst du? auch die Prägung der Lebensregel begünstigt hat: Was du nicht willst, daß man dir tu, das füg auch keinem andern zu. Ähnlich sagt Goethe: Wir langten auf der Insel an, wo sie sagen, hier habe der ehemalige Zwingherr gehaust, und Hebbel (19. 2. 52 an Christine): Meinen Geburtstag verbrachte ich ganz, wie ich schrieb, daß ich ihn verbringen wolle.
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