Der Dritte und der Andere
Buch | Wustmann (1903): Allerhand Sprachdummheiten. Kleine deutsche Grammatik des Zweifelhaften, des Falschen und des Häßlichen |
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Seitenzahlen | 338 - 339 |
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Unsicherheit |
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In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle
Behandelter Zweifelfall: | |
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Genannte Bezugsinstanzen: | Zeitungssprache, Fachsprache (Rechtswissenschaft) |
Text |
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Manche Juristen und Zeitungschreiber können tatsächlich nicht mehr „bis dreie zählen," sondern lassen auf den Ersten gleich den Dritten folgen. Juristen schreiben ganz gedankenlos: die juristische Wissenschaft zeigt dem Verwaltungsbeamten die Schranken, die seinem Handeln durch entgegenstehende Rechte Dritter gesetzt sind — bei einer solchen Verpachtung würde die Stadtgemeinde das Eigentumsrecht behalten und nur auf eine Reihe von Jahren einem Dritten ein Benutzungsrecht einräumen — auch der Künstler, der aus innerm Drange schafft, wird früher oder später erlahmen, wenn er fortwährend zusehen muß, wie Dritte den ihm zukommenden Ruhm genießen. Ein Lokalrichter macht bekannt, er habe Waren $Seite 339$ im Auftrage eines Dritten zu versteigern, eine Zeitung berichtet, daß ein Klempner von einem Baugerüst gefallen sei: ein Verschulden Dritter an dem Unglücksfall ist ausgeschlossen, und eine andre erzählt: der junge Mann besuchte darauf ein Restaurant, wo möglicherweise dritte Personen von seinem Gelde Kenntnis erlangten. Die Herren Juristen sind so daran gewöhnt, mit zwei Parteien zu tun zu haben, zu denen dann irgend ein Dritter kommt, daß ihnen schließlich der Dritte auch da in die Feder läuft, wo gar nicht von zweien die Rede gewesen ist; er vertritt schon vollständig die Stelle des Andern. Und die Zeitungen machens natürlich nach. |
Zweifelsfall | |
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Beispiel | |
Bezugsinstanz | Zeitungssprache, Fachsprache (Rechtswissenschaft) |
Bewertung |
gedankenlos |
Intertextueller Bezug |