Subjekt des Partizips: § 343

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Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 338 - 339

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Zweifelsfall

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Beispiel
Bezugsinstanz alt, Goethe - Johann Wolfgang, Behördensprache, Geschäftssprache, Lenau - Nikolaus, gesprochene Sprache, neu, 20. Jahrhundert, Brandt - O. (?), Schriftsprache, Kirchensprache, ursprünglich
Bewertung

Am allerwenigsten darf auf die Fälle beschränkt werden, arge Schlimmbesserung, bequemeren, eintönige, Ersatz naheliegt, falsch, finden in diesem Zusammenhange ihre Rechtfertigung, gerechtfertigten, gestrost auch, gewiß auch nie schreiben soll, gleich gut, höchstens als Probe auf die Zulässigkeit, man dafür sagen kann, nicht schreiben soll, noch erfüllen sie die Bedingungen, noch gegen Lenaus eigenartigen Satz, rechtfertigt es sich dagegen nicht, sollten die Wendungen verschwinden, Sprachlich ist ebensowenig gegen die Klage des Predigers zu sagen, untadelig heißen darf, wohl aber gegen, zulässig

Intertextueller Bezug