Beifügungen falsch statt beigeordneter selbständiger Sätze oder Satzteile

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Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 184 - 185

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Unsicherheit
Text

Ein schwerer Verstoß gegen das Wesen und den innern Geist der Beifügung besteht darin, daß in der Form der Beifügung nicht Eigenschaften oder Verhältnisse des Ortes, der Zeit, der Art oder des Grundes angeführt werden, die dem Hauptworte, sei es auch nur in dem einzelnen vorliegenden Zusammenhänge innewohnen, sondern gelegentliche Bemerkungen, die für die (objektive) Einwirkung der durch die einzelnen Satzteile dargestellten Gegenstände und Mächte aufeinander ohne jeden Belang sind; so eine dem Leser gelegentlich gebotene subjektive Erläuterung oder Beurteilung, oder unbedingt fehlerhaft Vergleiche, die in dieser Form der Wirklichkeit und Geschichte widersprechen, Folgerungen, die unter Umständen hätten eintreten können oder die erst nach Ausführung der durch die Verbindung von Prädikat und Objekt ausgedrückten Tätigkeit wirklich eingetreten sind. Zu jener weniger schlimmen Art gehört ein solcher Satz: Grolmann hat sich ein großes, freilich nicht immer anerkanntes Verdienst um den Geist der Armee erworben (M. Lehmann); allerdings bequemer als das Richtigere: er hat sich ... ein großes Verdienst erworben (sc.: das behaupte ich), wenn es auch nicht immer anerkannt wird. Deutlicher wird der Fehler schon an dem Satze von O. Ehlers: Der Einsiedelmann war nicht zu Haus, und ich mußte daher auf die mir sonst hochwillkommene Beihilfe dieses Herrn verzichten, wo das Eigenschaftswort die Bedingungsform ersehen soll: die mir sonst hochwillkommen gewesen wäre. Das stimmt wahrlich zu dem Stile der Staatsmänner des vorigen Jahrhunderts, deren einer z. B. nach Koser von einer darauf der Ordnung nach zu nehmen gewesenen (!) schriftlichen Abrede schrieb.

Doch was ist das schließlich gegen den Widersinn, der in Hunderte von Zeitungssätzen dadurch gebracht wird, daß die Folge, der Erfolg einer selbst vorher noch nicht gemeldeten Handlung schon mitgeteilt wird, ehe wir noch von ihrem Ziele und ihrer Ausführung erfahren haben; die kennen $Seite 185$ wir aber doch erst, sobald in Haupt- wie in mitteilenden Nebensätzen z. B. Verbum und Objekt oder in passivischer Fügung Subjekt und Prädikat vernommen worden sind. Ist es also nicht ein Widerspruch, wenn man liest: Die freisinnige Partei ließ einen freilich nicht beachteten Warnungsruf erschallen (statt: ... erschallen, freilich ohne daß er beachtet wurde); Die Vertreter wollten noch einen letzten, jedoch auch nutzlosen Versuch machen, um die für ihre Gemeinde ungünstige Führung der Bahn von B. nach L. zu verhindern. Diese schauspielernden Biedermänner, die sich von vornherein einen nutzlosen Versuch vornehmen! Etwas anders wäre es, wenn in demselben Zusammenhange schon über den Versuch gesprochen wäre, wie es etwa bei Goethe erst heißt: Einen Abend stritt die Gesellschaft, ob der Roman oder das Drama den Vorzug verdiene; denn dann kann darauf Bezug genommen werden: Serlo versicherte, es sei ein vergeblicher, mißverstandener Streit. Falsch heißt es wieder: Nur in X. stellte sich der Durchführung des Planes noch ein freilich schnell überwundenes Hindernis in den Weg; wirklich: ein überwundenes Hindernis konnte sich noch in den Weg stellen? Auch der Satz Jensens: Das Kloster ward wiederum von badischen Soldaten besetzt und (1771) ein abermaliger, indes unglaublich schnell schon 1782 zu Gunsten des Markgrafen entschiedener Prozeß beim Reichskammergericht angestrengt, läßt mit dem Kunststück, daß 1771 ein 1782 entschiedener Prozeß angestrengt wird, folgenden besonders starken Leistungen nicht viel draus: Scharnhorst vertauschte i. J. 1801 auf Anraten des bei Auerstädt (1806!) gebliebenen Herzogs v. Braunschweig (statt in Klammern: desselben, der später bei Auerstädt blieb) den Hannoverschen Dienst mit dem preußischen; und gar die schon einem Ludwig XIV. sehr gewohnte Friedensheuchelei des ersten Napoleon, von dem sie jener doch gewiß nicht gelernt haben konnte!

Scan
Matthias(1929) 184-185.pdf


Zweifelsfall

Nominalstil oder Verbalstil

Beispiel
Bezugsinstanz Schriftsprache, Goethe - Johann Wolfgang, Zeitungssprache, Jensen - Wilhelm, Koser - Reinhold, Lehmann - Marcus, Ehlers - Otto Ehrenfried, 19. Jahrhundert, Sprache der Politik
Bewertung

bequemer, falsch, Falsch, Fehler, Frequenz/gelegentlich, Richtigere, Schwerer Verstoß gegen das Wesen und den innern Geist der Beifügung, unbedingt fehlerhafte, weniger schlimmen, Widersinn, Widerspruch

Intertextueller Bezug