Die in § 204 erörterte Regel kann auch dadurch nicht ausgehoben werden, daß ein Eigenschafts- oder Mittelwort substantiviert wird; und dem Dichter zum Teil durch den Vers abgezwungene Fügungen, wie ein Verlassener von allem, was er liebt (Wieland), dürfen einfach für die Prosa nicht maßgebend sein. Vielmehr $Seite 190$ verdienen bei Klassikern vorkommende Stellungen: die Teilnehmenden an diesem Geschäft, ein Eingeweihter in die innersten Geheimnisse der poetischen Kunst, ein Kundiger jener Literatur, den gleichen Tadel wie die ähnlichen aus dem jüngsten Schrifttum: ihr Körper ist noch nichts Losgelöstes vom Grunde (Ad. Gerhard) und: ein fast völlig Losgelöster vom Schweizervorbild (DAZ. 28); daß ich nicht meinen Vater für den letzten Endes allein Schuldigen an diesen Zuständen halte (Kronpr.Wilhelm/Rosener) und: die wahrhaft Schuldigen an dem Zusammenbruche Deutschlands (Wilh. II); die Beteiligten am Aufruhr (DAZ. 28); die Abtrünnigen von unserm Plane und: die Davongekommenen von Blut- und Leichenfeldern, die Heimgekehrten in ein beruhigtes Vaterland (H. Leip)//1 Von Andresen wird die Nachstellung nach substantivischen Adjektiven verteidigt mit Beispielen Luthers. Aber damals war auch die Wortstellung im Nebensatze noch freier, von der solche Fügungen ja nur das Widerspiel sind; und vor allem ist nicht ersichtlich, warum die bloße Substantivierung für den einzelnen Fall, die ja auch an der Formbildung des Adjektivs u. dgl. nichts ändert, hierin gerade zu einer Verschiedenheit der Behandlung berechtigen sollte. Etwas anderes ist es natürlich, wenn das Adjektiv oder Partizip wirklich zum Substantiv geworden ist, wie etwa der Gesandte, der Geliebte, und da zu dem letzteren auch die Predigerwendung Geliebte in dem Herrn gehört (nach Hildebr. im Wb. IV, II, 3023), ist sie auch für heute gerechtfertigt. Auf diese Weise erklärt sich auch Reisende aus der -, nach der Schweiz, wie besonders Anpreisungen in Blättern und auf Bahnhöfen lauten: denn das sind nicht Leute, welche aus der Schweiz (ab)reisen, sondern es liegt eine Ellipse vor: Reisende, (die) aus der Schweiz (kommen); auch Goethes Reisender zu Lande erklärt sich so. Aber daß deshalb nicht jeder im einzelnen Falle nach dem Lande X Reisende ein Reisender nach X. heißen kann, damit hat Andresen recht.//.
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