Hiermit dürften die Fälle aufgezählt sein, in denen vor attributlosen Hauptwörtern das Geschlechtswort wegbleiben kann oder muß; und nur einige Beispiele aus dem Ekkehard Scheffels, der auch durch Weglassung des Artikels seiner Sprache in etwas die Färbung des zehnten Jahrhunderts verleihen wollte, und ein Satz Jensens mögen noch folgen, um zu zeigen, was heute eben nicht mehr möglich und üblich ist: an Kopf werfen, sieben Klafter tief in Erdboden, er ging an ihre Zelle und klopfte an Laden, wieder in Verschlag tun, in (!)Schloß fallen, in Wald gehn, in Kampf ziehen, Einschnitte in Kopf. — Jensen: Barfüßig huscht am schmalen Wegrande langbezopfte Dirne. Jetzt dient eben das Geschlechtswort zugleich dem Zwecke, die Abhängigkeits- und Richtungsverhältnisse anzudeuten, während dazu früher die volleren und mannigfaltigeren Endungen ausreichten, und das sächliche Beispiel in Schloß fallen verrät deutlich, daß es sich bei Scheffel und falscher Altertümelei wirklich um bloßes Weglassen des Geschlechtswortes handelt, nicht etwa um sogenannte „Anlehnung" der n-Form des Geschlechtswortes an ein auf -n endigendes Verhältniswort//1 Vgl. C. Maydorn, Über die Anlehnung des Geschlechtswortes an, in = an den, in den: Zeitschr. für d. deutschen Unterricht, XXXII, 236 ff.// Mit solcher Anlehnung, bei der von = von’n, in = in'n, an = an'n und somit eigentlich ein gedehntes n zu lesen ist, hat denn auch Goethe noch geschrieben: er hält in Armen das ächzende Kind; H. v. Kleist: In Staub mit allen Feinden Brandenburgs! und Grillparzer in der „Hero“: Wie kommt mirs nur in Sinn? und: Ich gehe wohin? In Turm. Ehedem überhaupt häufiger, ist solche Fallzusammenziehung, während sie für m-, r- und s-Formen in der Schriftsprache nicht bloß möglich, sondern öfter nötig ist (vgl. § 145), jetzt nur noch dem Volksmunde eigen und wirkt in der Schriftsprache, wenn eben nicht geziert, so niedrig.
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