§ 171. Die Frage, wieweit ein Zusammentreffen adverbialer oder präpositionaler Attribute mit anderen Beifügungen bei demselben Hauptworte erlaubt sei, kann nur sehr schrittweise erledigt werden. Daß ein Eigenschaftswort und ein besitzanzeigendes Fürwort vor dem regierenden Worte stehn darf, ist selbstverständlich: die frostige Annahme vor acht Jahren. Seine Erklärungen gestern. Nicht minder beweisen Beispiele, so unzählig wie der Sand am Meere, daß sich präpositionale und adverbiale mit Genetivattributen vertragen: der menschliche Verkehr der Güter untereinander, das Spiel des Lichtes auf den Dingen, die Hingabe der Kleider ohne vorausgegangenen Kampf. Danach und nach § 168 rechtfertigt sich auch die ungewöhnliche, aber schöne Kürze solcher Ausdrücke: N.s Ernennung in das Herrenhaus//1 Als entsprechende verbale Fügung steht z. B. bei Schiller: der Herzog Alba ist ernannt nach Flandern; allgemein üblich ist einen in den Reichstag wählen.//, die Wahl von Vertretern nach Paris (Tägl. Rundschau), die Wahl N..s in den Reichstag//2 Von diesem Gesichtspunkte aus sind an sich folgende ehedem von Andresen empfohlenen Beispiele gerechtfertigt: 1. Die Mißheirat der Tochter des Rajah, nur um eine Stufe tiefer. 2. Der Anlauf der Spinne frühmorgens — der Anlauf der Spinne früh dagegen würde sich wegen mangelnden Heischetones (vgl. § 1661) so wenig empfehlen, als wenn in Nr. 4 heute stünde statt heutigen Tages. 3. Die Beobachtung der Sterne, sonst und jetzt. 4. Das Vorkommen des Namens Lorengel noch heutigen Tages. 5. Die Eröffnung des italienischen Parlamentes und der preußischen Kammern am selben Tage. 6. Bei Gelegenheit des Besuchs der Kaiserin Eugenie an der Stelle, wo der kaiserliche Prinz getötet worden. 7. Die Feier des Thronbesteigungstages in dieser Weise war bisher nicht üblich. — Immerhin ist die Möglichkeit eines solchen Nebeneinanders von Attributen einer von den Gründen der heut übertriebenen Häufung von Substantiven (vgl. § 261 ff.), und in Beispiel 2 und 4, ganz besonders aber 6 und 7 würde ein Satz gefälliger Wirken: Als die — Kaiserin ... die Stelle besuchte; daß (wenn) der Name L. noch heute vorkommt. Den Tag der Thronbesteigung so zu feiern, war ... oder einfach: Eine solche Feier ... war ...//. Nur muß das durch zwischentretende Attribute abgetrennte andre Attribut stets bedeutsam und der Form nach vollwichtig genug sein, um durch die Betonung ungezwungen in der Höhe des regierenden Wortes gehalten werden zu können. In dem Satze der Tägl. Rundschau z. B.: Am Sonntag vormittag wohnten die Majestäten der Gastpredigt des Pfarrers und Superintendenten Faber aus Magdeburg im Dom bei, ist das zweite Attribut, ebenso übrigens der Verbalteil bei zu unbedeutend, als daß sie gegen das erste gewichtigere aufkommen könnten. Da kann also nur ein Satz helfen: ... der Gastpredigt bei, die vom Pfarrer ... im Dome gehalten wurde.
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