Umgekehrt ist die Verwendung der Adverbialpräpositionen wie mit, bei, von, gegen, zu u. ä. als Adverbien auf ihre Verbindung mit den Verben in deren § 117 behandelter trennbarer Zusammensetzung beschränkt. Sonst ist es in der Schriftsprache aus damit, vorhergehende Begriffe einfach durch ein solches Wörtchen aufzunehmen, wie es sich gelegentlich noch Goethe gestattet hat: Die Armut ist ein ehrlich Ding, wer mit (damit) umgehn kann. Jetzt wird in solchem Falle ein aus dem Verhältniswort und dem hinweisenden Adverbium da zusammengesetztes Pronominaladverb wie dadurch, dafür u. ä. erfordert. Am meisten sitzt die ältere Ausdrucksweise den Niederdeutschen noch im Blute, wie man denn Berliner und Hamburger draußen oft genug daran erkennt. Dagegen liebt es die bequemere Art des Volksmundes, diese freilich überall, die Pronominaladverbien auseinander zu halten: etwas wo ich nichts für kann oder gar etwas, wo ich nichts dafür kann statt: etwas, wofür ich nichts kann. Nur also, wenn er den Mann aus dem Volke auch dadurch zeichnen wollte, hatte z. B. H. Hoffmann das Recht zu schreiben: Da kommt kein Turnen und kein Reiten gegen auf; und niederdeutsch ist die Sprache in dem Verse aus des Knaben Wunderhorn: Ihr Leute, wenn ihr Gift wollt legen, so hütet doch die Kinder gegen, heute liest man besonders aus norddeutschen Gerichtsverhandlungen trotz hochdeutscher Erzählung davon: Der Angeklagte wollte nichts von (statt davon) wissen, ... wollte nichts mit (statt damit und gar auch mit ihm) zu tun gehabt haben.
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