Daß der Bindungssatz mit wenn, ebenso der Adversativsatz mit während und der Vergleichsatz mit wie alle zu der einen allein „hochmodernen“ Form des Frage- und Wunschsatzes zusammenfließen (vgl. § 279), kann allerdings nimmer genug getadelt werden. Sogar z. B. ein Lehrer, der die Theorie des zusammengesetzten Satzes erörtert, gewiß keinen rhetorischen Vorwurf, handhabt diese dichterische und rednerische Form fast wie die einzig übliche und mögliche in immer wiederkehrenden Sätzen der Art: Vermag ich so Kern darin beizupflichten, vermag ich doch dessen Folgerung nicht gut zu heißen. Kein Wunder, daß man da aller Augenblicke, selbst in den trockensten Mitteilungen, auf die nur außergewöhnlicher Erregung angemessene Bedingungsperiode stößt, in welcher sich die Auffassung des Bedingungssatzes als alter Hauptsatz, d. h. als Wunsch- oder Fragesatz, darin widerspiegelt, daß er nicht, wie sonst jeder Vordersatz, das Verbum des Nachsatzes an dessen erste Stelle zieht. Aber wahrlich etwas anderes ist es, ob über Erörterungen, die Stadtverordnete über die Setzung einer Straßenlaterne angestellt haben, berichtet wird: Erschien in der unsaubern Drehgasse die Aufstellung einer $Seite 327$ weiteren (!) Laterne nötig (oder auch: wenn ... nötig erschien), in dem dunkeln Gebüsche hinter Helds wäre sie erst recht nötig gewesen (oder auch: sie wäre in dem ... Gebüsch ... erst recht nötig gewesen), und etwas anderes, wenn es bei C. F. Meyer von dem in Leidenschaft für seine Schwester erglühenden Wulfrin heißt: Hätte einer der Gewalttätigen, die auf den rätischen Felsen nisteten, begehrlich nach Palma gegriffen (oder: wenn einer ... gegriffen hätte), Wulfrin möchte ihm ins Angesicht getrotzt und das Schwert aus der Scheide gerissen haben.
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