Mit der Stellung von nicht ist auch der Gebrauch von kein unsicher geworden. Die Nachstellung der Verneinung ist nämlich schuld daran, daß jenes oft nicht gebraucht wird, wo es am Platze wäre, um rechtzeitig den verneinten Sinn des ganzen Satzes anzudeuten: Hofrat v. S. war so schwer erkrankt, daß Hoffnung auf Rettung seines Lebens nicht vorhanden ist (statt des richtigen und deutscheren: daß keine Hoffnung .... vorhanden ist).
Nach deutschem Sprachgebrauch wird nämlich nicht nur jenes nicht, auch wenn es zum Zeitwort oder sonst einem andern Satzteile gehört, unbedenklich von jedem ein im Satze angezogen und mit ihm zu kein vereinigt; sondern es steht gleich gerechtfertigt auch in drei andern Fällen, wo ein ein nicht zugrunde liegt. Nämlich vor artikellosen Mehrzahlen: Ich habe keine Geheimnisse vor dir; zweitens selbst für nicht + bestimmten Artikel ist es möglich in solchen Sätzen: Vor 90 Jahren gab es noch kein Königreich Belgien; er kommt in keine Kirche (= nie in die Kirche); $Seite 407$ und drittens vor Zahlwörtern, wenn die Vielheit darin als eins gedacht wird; es ist noch keine zwei Stunden her. Auch die letzten Anwendungen sind trotz ihrer Anfechtung durch die Sprachmeisterer nicht unberechtigt. Wenn Zeitungsschreiber z. B. gesagt haben: Ich mochte keine 5 Minuten länger bleiben. Der Glaube vermag keine Berge mehr zu versetzen, oder Chiavacci: Sie kommen ohnehin das ganze Jahr unter keine Menschen, so fühlen sie nur gleich sinnlich und lebhaft wie das Volk, das mit diesem kein, das gemäß dessen Entstehung aus nichein die Aufhebung jedes einzelnen Wesens oder Teilchens einer Gattung oder Masse ausdrückt, mit Recht kräftiger zu verneinen glaubt. — Dagegen ist es das würdige Seitenstück zu der närrenden Aufsparung von nicht, wenn der Satz in einer zumal in Österreich beliebten Art erst bejahend angefangen und dann durch ein nachschleppendes kein in das Gegenteil umgebogen wird: Eintrittsgeld wird keins erhoben. Nicht eine Art Eintrittsgeld ist hier der zu verneinende Begriff, sondern die Tatsache der Erhebung, und für deren Verneinung ist die übliche Form: Eintrittsgeld wird nicht erhoben.
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