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In diesem Kapitel behandelte Zweifelsfälle
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Das sollte der erste Grundsatz sein, auf den jeder Schreibende sich selbst verpflichtet. Denn daß Flüchtigkeit an manchem der bisher besprochenen Verstöße schuld sei, hat bei Gelegenheit öfter müssen gerügt werden, ist aber freilich so sehr nicht zu verwundern in einer Zeit, die immer keine Zeit haben will. Aber daß dadurch das Gewand, und sei es auch nur der Zeitungssprache, gewöhnlich nicht nur hier und dort ein Loch oder einen Flecken bekommt, sondern ganz und gar unsauber und unordentlich wird, ist nimmer gerechtfertigt; freilich noch weniger, daß auch vielen Büchern $Seite 424$ und vollends gelehrten Zeitschriften, die nicht für den Tag bestimmt sind, schon derselbe Mangel anhaftet. Liest man doch z. B. in Eltzes Übersetzung des Briefwechsels Motleys: da die Duelle gewöhnlich zwischen Mitgliedern verschiedener Landsmannschaften stattfinden und es gibt daher so viele als es verschiedene Staaten in Deutschland gibt; und bei einem Gymnasialoberlehrer: Wiese spricht über diese sowie über die abfällige Beurteilung, welche seine Schrift durch Herrn Geh.-Rat Klix in der Dezemberschulkonferenz 1890, der, wenn ich ihn recht verstanden habe, Wiese auch nur eine venia aetatis zugestanden wissen will, mit der ihm eigenen ruhigen Milde; also das eine Mal beginnt der Nachsatz mit und, das andere Mal bleibt der erste Nebensatz ohne Verb!
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