Seine unerwartete Entlassung erhalten

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Buch Matthias (1929): Sprachleben und Sprachschäden. Ein Führer durch die Schwankungen und Schwierigkeiten des deutschen Sprachgebrauchs.
Seitenzahlen 181 - 182

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Unsicherheit
Text

Berechtigter Tadel trifft in adjektivischer Form gemachte Angaben der Weise und besonders der Zeit, die nicht Eigenschaften eines Gegenstandes, sondern nur Erscheinungsformen einer Entwicklung, Zuständigkeit oder Handlung enthalten können. Während man sagen kann großen, wohltuenden Anteil nehmen, hätte also z. B. schon V. v. Eckstädt nicht schreiben sollen: An dem Kriege nahmen alle Stämme begeisterten (statt begeistert) Anteil; noch weniger Junker in einer freilich jetzt beliebten Formel: Die Reise nahm ein baldiges (statt [nur zu] bald ein) Ende, oder stärker aufgetragen ein jähes Ende. Jensen sagt gar: Das Kloster ward wiederum ... besetzt und (1771) ein abermaliger statt abermals ein Prozeß angestrengt, und Trinius: Der Handel mit Elsässer Wein nahm bereits frühen Aufschwung. Hierher gehört auch die in Zeitungen beliebte Wendung: Zwei Monate nachher erhielt er seine unerwartete (plötzliche) statt plötzlich oder unerwartet seine Entlassung. Auch die so wie so unschönen Bildungen auf -jährig und -jährlich, -monatig und -monatlich würden nicht so oft falsch angewendet werden, wenn man besser sagte: Professor X nahm einen Urlaub auf 4 Monate oder nahm auf 4 Monate Urlaub statt einen viermonatigen oder gar falsch einen viermonatlichen. Denselben Tadel verdient endlich in den meisten Fällen der adjektivische Gebrauch der Wörter ferner und weiter, zumal sie immer schwerfälliger sind als noch und oft $Seite 182$ ganz überflüssig stehn//1 Gar nicht zu fühlen scheint den Fehler Sanders, Hauptschw. unter ander (S. 9), da er statt des guten Lutherischen: Dan harrte noch andre 7 Tage (= noch einmal 7 Tage), wo es die doppelte Dauer bedeutsam auszudrücken galt, noch fernere oder weitere fordert. Dies aber nur, weil er einen willkürlichen Unterschied ausklügelt: noch andere soll sein = außer den genannten noch welche von andrer Art; noch weitere oder fernere = außer den genannten noch welche von gleicher Art; als ob nicht alle Bedeutungen von ander aus den Begriff des zweiten hinausliefen und Ausdrücke wie mein andres Ich, ein andrer Jago nicht das Gegenteil von Verschiedenheit andeuteten!//. So in dem Satze der Köln. Zeit.: Es fielen noch 5 fernere Offiziere; oder in anderen der Frankfurter: Es sind weitere (statt: noch mehr) Konferenzmitglieder angekommen; oder: Nachmittags fand eine Sitzung von 3—6, eine weitere (statt: dann noch eine) abends von 81/2 an statt.

In allen diesen Fällen ist die Verrückung der Grenzen zwischen Adverb und Adjektiv tadelnswert, weil der adverbiale Ausdruck bequemer und natürlicher ist. Dagegen ist auch nicht das geringste gegen ganz gleiche Grenzverschiebungen einzuwenden, wenn dadurch erst ein bequemer Ausdruck gewonnen wird, wie in solchen Verbindungen:


Zweifelsfall

Adverb: attributiv gebraucht

Beispiel
Bezugsinstanz Frankfurt, Jensen - Wilhelm, gegenwärtig, Junker - Wilhelm, Köln, Zeitungssprache, Luther - Martin, Trinius - August, Vitzthum von Eckstädt - Karl Friedrich Graf
Bewertung

bequemer, Berechtigter Tadel trifft, besser, Denselben Tadel verdient, falsch, Fehler, Frequenz/beliebten, guten, hätte nicht schreiben sollen, man sagen kann, natürlicher, nicht das geringste einzuwenden, noch weniger, oft ganz überflüssig, schwerfälliger, tadelnswert, unschönen

Intertextueller Bezug Sanders: Hauptschw. (S. 9)