Das Hauptwort 2. Ableitungen

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Buch Engel (1922): Gutes Deutsch. Ein Führer durch Falsch und Richtig.
Seitenzahlen 95 - 98

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Unsicherheit
Text

Alle Welt leitet von der Beamte ab: die Beamtin. Der Büttel kommt daher und verkündet im angemaßten Namen der Sprache: ,Von Partizipialsubstantiven — und ein solches ist auch der Beamte, d. h. der Beamtete — können keine Feminina auf in gebildet werden; niemand sagt: meine $Seite 96$ Beamtin, meine Geliebtin.' Also sie können nicht gebildet werden; — wie aber, wenn sie dennoch von einem Millionenvolk gebildet werden? Dann muß das ganze Volk Unrecht haben, damit der eine Sprachgewaltige Recht behalte. Hier haben wir ein Musterbeispiel grundverkehrter Beurteilung des Innenlebens der Sprache: als ob sie sich gewissenhaft wie ein Musterschüler vorhielte, hier ist ein Partizipialsubstantiv (zum Hauptwort gewordenes Mittelwort), das sei dir heilig, also um Gottes willen keine weibliche Eigenform! Auch dann nicht, wenn ein zwingendes allgemeines Bedürfnis vorliegt, der Million weiblicher Beamten eine scharf unterscheidende Wortform zu geben? Auch nicht, wenn andre weibliche Berufe: Lehrerin, Gehilfin, Ärztin, Arbeiterin die Nebeneinanderstellung von der Beamte, die Beamtin als die natürlichste ergeben? Auch dann nicht, denn — obenan steht meine Regel von den Partizipialsubstantiven; das Sprachbedürfnis eines Volkes geht mich nichts an. Das Bedürfnis im Bunde mit dem richtigen Sprachgefühl sind über solche Besserwisserei längst hinweggegangen: die Beamtin ist heute das selbstverständliche Wort, und der frühere Einspruch dagegen gilt jetzt für eine unbegreifliche Sprachdummheit. Der Hinweis auf die Unmöglichkeit von Bekanntin oder gar Geliebtin ist unwirksam: die Bekannte und die Geliebte werden eben noch als ehemalige Mittelwörter empfunden, die Beamtin nicht; ja selbst der Beamte nur noch von Sprachgelehrten. Daran, daß die weibliche Beamte auch in der Mehrzahl vorkommt, die nach seiner Verfügung die Beamten lauten müßte, daß also nur die Beamtinnen uns aus der Verlegenheit ziehen kann, hat der erhabene Sprachgesetzgeber in seiner Unfehlbarkeit nicht gedacht. — Übrigens kommt Beamtin schon bei J. H. Voß (Aristophanes 3, 224) vor, und W. von Humboldt schreibt sogar Bekanntin, wogegen kaum etwas zu sagen ist, so wenig wie gegen die Gelehrtin, die Gesandtin, die Verwandtin, für welche Formen sich bei sehr guten Schreibern Belege finden.

Aus der Berechtigung solcher Formen folgt natürlich nicht das Recht zu beliebiger Verallgemeinerung; die Sprache besteht aus ebenso vielen Ausnahmen wie Regeln, und eines schickt sich nicht für alle. Es heißt nicht die Deutschin, obgleich es die Französin heißt; nicht die Beklagtin, die Heiligin; wohl aber, einem Bedürfnis zuliebe, die Gastin $Seite 97$ (für Schauspielerinnen), und der Einwand: ,Wer möchte eine Frau oder ein Mädchen seine Gästin oder Gastin nennen?' ist verkehrt: hier liegt, wie in sehr vielen Wörtern, eine Begriffspaltung und ihr entsprechend eine Formspaltung vor. Zu einem weiblichen Hausgast, selbst zu einer Schauspielerin, sagt man: mein Gast; zu einer Schauspielerin auf der Bühne von einem andern Theater: die Gastin, an einer gastlichen Tafel: unser Gast.

So wurde auch die Kundin bemängelt; der Kaufmann solle nicht sagen: eine gute Kundin von mir. Das tut er bekanntlich doch, und das Sprachgefühl unterweist ihn richtiger als den Doktor Allwissend der Sprachlehre.

Sind anstößig: die Lieblingin, die Zöglingin, die Ankömmlingin, die Emporkömmlingin, die Günstlingin, die Flüchtlingin, die Fremdlingin? Ich würde solche Formen zögernd schreiben; aber falsch sind sie nicht, sondern nur zuzeit nicht allgemein üblich. In den meisten Fällen liegt ja kein Zwang zur weiblichen Form vor: ,Sie war der Liebling des Hauses, Der edle Flüchtling Dorothea' bieten sich bequem dar; aber ein Verbot aller solcher Bildungen ist ungerechtfertigt. Sie kommen sämtlich hier und da bei guten Schriftstellern vor.

Gegen ,eine kühne Waidmännin, meine Landsmännin' wurde noch kein Widerspruch erhoben. Daraus folgt aber nicht, daß man bedenkenlos schreiben sollte: ,Frau von Stein ist eine üble Gewährsmännin zur Beurteilung Christianens' . Die Gattin eines beliebigen Hauptmanns ist seine Frau Hauptmann; dagegen wird man sich seine Witwe schon eher als Hauptmännin gefallen lassen, und das Urbild zu Schillers Laura hieß nur die Hauptmännin. Ein weiblicher Staatsmann? Maria Theresia war ein großer Staatsmann, keine Staatsmännin; aber wäre es unmöglich, zu sagen: ,Egeria war des Numa Pompilius beratende Staatsmännin?' Für den Gartenaufseher mit der Regelheckenscheere lauter höchst widerwärtige Wassertriebe.

Die weiblichen Ableitungen von männlichen Wörtern auf ..rer, ..erer sind in vollständiger und in abgekürzter Form zulässig: ..rerin, ..erin; die abgekürzte wird bevorzugt. Bewunderin, Förderin, Plauderin, Einwanderin, Auswanderin, Zauberin genügen. Von Märtyrer wird vereinfacht Märtyrin abgeleitet; ebenso Aben- $Seite 98$ teuerin von Abenteurer. Wer durchaus Märtyrerin, Abenteurerin schreiben zu müssen glaubt, verdient keinen schwereren Vorwurf als den einer weniger flüssigen, einer überflüssigen Umständlichkeit, die ihm keiner dankt.

Die Frau des Reichskanzlers ist die Frau Reichskanzler, nicht die Reichskanzlerin; die eines Geheimrats heißt zwar in einer Briefaufschrift besser Frau Geheimrat, darf aber ohne Furcht vor einem ,groben Fehler' als Frau Geheimrätin angeredet werten. Goethes Mutter wurde ebenso oft Rätin wie Frau Rat genannt.


Zweifelsfall

Wortbildung: Movierung

Beispiel

der Beamte, die Beamtin, der Beamtete, die Geliebtin, die Lehrerin, die Gehilfin, die Ärztin, die Arbeiterin, die Bekanntin, die Bekannte, die Geliebte, die Beamten, die Beamtinnen, die Gelehrtin, die Gesandtin, die Verwandtin, die Deutschin, die Französin, die Beklagtin, die Heligin, die Gastin, die Schauspielerinnen, die Gästin, die Gastin, die Schauspielerin, Gast, Gast, die Kundin, eine gute Kundin von mir, die Lieblingin, die Zöglingin, die Ankömmlingin, die Emporkömmlingin, die Günstlingin, die Flüchtlinginin, die Fremdlingin, Flüchtling, der edle Flüchtling Dorothea, die Waidmännin, Landsmännin, eine üble Gewährsmännin, Frau Hauptmann, die Hauptmännin, Staatsmann, die Staatsmännin, die Bewunderin, die Förderin, die Plauderin, die Einwanderin, die Auswanderin, die Zauberin, der Märtyrer, die Märtyrin, die Abenteuerin, der Abenteurer, die Abenteurerin, Frau Reichskanzler, die Reichskanzlerin, Frau Geheimrat, Frau Geheimrätin, die Rätin, Frau Rat, die Frau des Reichskanzlers, die Frau eines Geheimrats

Bezugsinstanz Volk, Sprachgelehrsamkeit, alt, Volk, Humboldt - Wilhelm von, Geschäftssprache, Volk, Schulsprache, Schiller - Friedrich, Literatursprache, Schreiber guten Stils, Sprachgelehrsamkeit, Sprachgelehrsamkeit, Schreiber guten Stils, Voß - Johann Heinrich, gegenwärtig
Bewertung

anstößig, Ausnahme, bekanntlich, bemängelt, bequem, Berechtigung, besser, Besserwisserei, bevorzugt, darf aber ohne Furcht vor einem groben Fehler so genannt werden, einem Bedrüfnis zuliebe, Einspruch, Einwand, es wäre unmöglich, Frequenz/in den meisten Fällen, Frequenz/nicht allgemein üblich, Frequenz/niemand, gefallen lassen, genügen, gewissenhaft, heilig, höchst widerwärtige Wassertriebe, im angemaßten Namen der Sprache, kein Zwang, können nicht gebildet werden, Musterbeispiel grundverkehrter Bewertung, natürlich nicht das Recht zur beliebigen Verallgemeinerung, natürlichste, nicht, nicht bedenkenlos schreiben sollte man, nicht falsch, obgleich, richtiger, scharf unterscheidend, schickt sich nich für alle, schreiben, sehr gut, selbstverständlich, solle nicht sagen, überflüssige Umständlichkeit, unbegreifliche Sprachdummheit, Unfehlbarkeit, Unmöglichkeit, unwirksam, Verbot aller solcher Bildungen ist ungerechtfetrigt, verdient keinen schwereren Vorwurf, vereinfacht, Verlegenheit, wogegen kaum etwas zu sagen ist, wohl aber, zögernd, zulässig, zwingend allgemeines Bedürfnis

Intertextueller Bezug