Ferngehalten wird nach dem in der Schriftsprache herrschend gewordenen Kanzleibrauche meist der Artikel von Namen, soweit ihn diesen nicht Formmangel als Notbehelf aufnötigt; denn Namen scheinen schon an sich geeignet, nur ein ganz bestimmtes, in dieser Eigenart nur einmal vorkommendes Einzelwesen zu bezeichnen. Daher gilt es denn für eine Härte statt Alexanders, Karls zu sagen des Alexander, des Karl, während man des Rhodius, des Aristophanes hinnehmen muß. Nur zum Hinweis auf eine eben besprochene Persönlichkeit, die eintritt, die in dem einzelnen Falle wieder in Frage kommt, etwa in der Bedeutung der bewußte, pflegt selbst in der Schriftsprache der Artikel auch zu Eigennamen noch in besonderer Kraft hinzuzutreten, freilich immer mit einem Hauche des Volkstümlichen und Häuslichen//2 Vgl. über diese besonders in Süddeutschland empfundene und ausgenützte $Fußnote auf nächster Seite fortgeführt$ Kraft des Artikels: H. Wunderlich, im 12. u. 13. Beihefte zur Zeitschrift des Allgem. Deutschen Sprachvereins (1897), S. 49.//, der auch über $Seite 120$ den Worten Schillers liegt: Ihn kennen muß der Baumgart von Alzellen. Er wird sogar gefordert, wenn der Personenname zum Gattungsnamen verallgemeinert wird, zur Bezeichnung einer Klasse Gleichgearteter oder mit einer gewissen Metonymie zur Bezeichnung der Werke eines Mannes oder der Rolle eines Helden: Die Gottsched sind zahlreicher als die Goethe; N. N. hat den Caesar (dessen Bücher de bello Gallico) vergessen; der Raphael in der Dresdner Galerie; den Egmont spielen. Auch Gott ist dem Christen, wenn er schlechthin von seinem Gott redet, zu einem Eigennamen geworden, ebenso wie Christus.
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