Bei lohnen ist, wenn Person und Sache, diese auch in einem Satze, nebeneinander genannt sind, natürlich nur diese Fügung möglich: Lohne ihm bis an sein Ende, daß er dir den Weg zu diesem Kleinode zeigte (Goethe), und dem entsprechend passivisch: Ihm ward schon oft die schönste Tat durch Worte nur gelohnt; nur daß die Sache auch mit für eingeführt werden kann: Er hat ihm für seine Anhänglichkeit nicht gelohnt. Folgt nur die Sache, so ist der vierte Fall die Regel. So heißt es: Der Erfolg, das Ergebnis lohnt den Aufwand, die Ausgaben nicht; der Himmel wird es lohnen; bei G. Hauptmann: Lohnst du so unsre Liebe? Dagegen nur selten wie bei Goethe: Solchen gottseligen Taten kann nur Gott lohnen. Die Person steht, wenn sie allein genannt ist, ebenso gut im vierten als im dritten Falle, in jenem um so paffender dann, je mehr es sich um ein äußerliches Entschädigen, bloßes Ablohnen handelt, in diesem, je mehr eine innere Teilnahme ausgedrückt oder zurückgewiesen werden soll. Von Bürgers bravem Manne heißt es: Wer hohes Muts sich rühmen kann, den lohnt nicht Gold, den lohnt (entschädigt) Gesang. Feiner gefühlt und deshalb heute bei Personensubjekt überwiegend ist die Art des Schillerschen Satzes: Du allein vollbrachtest alles. Sprich, wie lohn ich dir? So steht auch bei Koser: mit welcher Undankbarkeit man dem Hause Brandenburg gelohnt habe; in dem Berichte über Moltkes letzte Reichstagsrede: Lebhafter Beifall lohnte dem Redner; und einer Aufforderung, an etwas teilzunehmen, begegnet man immer mit der Form: es lohnt mir nicht. Die älteste und ursprünglichste Verbindung des Wortes mit dem Genetiv (des Grundes) hat sich in der Fügung der Mühe (nicht) lohnen (neben die Mühe [nicht] lohnen) noch erhalten, vor allem in der unpersönlichen und reflexiven Form: es (ver)lohnt sich der Mühe (nicht); doch sagt G. Hauptmanns Vockerat auch: ich lohne der Mühe nicht. Bei kündigen, das, gleichviel, ob eine Sachergänzung dabeistand oder nicht, den Dativ der Person bei sich zu haben pflegte (Man kündigte ihm [den Dienst], ihm wurde [der Dienst] gekündigt), wird in der Verkehrssprache bei alleiniger Angabe der Person auch für diese der 4. Fall immer üblicher, und man ließ: Das Mädchen $Seite 200$ statt besser: dem M.) war gekündigt worden, und: Die gekündigten Arbeiter gingen drohend von dannen.
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